Ronja – Tod unter der Straßenbahn: Freispruch für Feuerwehrleute!

Sie wollten ein Kind retten. Doch der dramatische Einsatz brachte zwei Berliner Feuerwehrleute vor Gericht. Der Richter entschied nun: Freispruch.
Auf fahrlässige Tötung lautete die Anklage. Nach dreitägigem Prozess urteilte das Amtsgericht: „Es handelt sich um ein tragisches Unglück. Diese beiden Feuerwehrleute haben alles getan, um Ronja zu retten.“ Das Unglück sei für sie nicht vorhersehbar gewesen.
Es passierte am 12. Juni 2018: Ronja war mit einer Freundin unterwegs. Sie hatten die Fahrräder genommen, um schnell Pizza zu besorgen. „Hier entlang“, rief Ronja noch, und drehte sich nur kurz um, nahm aber die sich nähernde Bahn nicht wahr. Dann die Tragödie an der Straßenbahnlinie 21 im Blockdammweg in Rummelsburg.
Die Tram erfasst Ronja, schleift sie mit. Die stählernen Räder trennen zwei Finger von ihrer Hand ab. Der Körper des Teenagers rutscht zwischen die Gleise, wird unter der tief liegenden Niederflurstraßenbahn eingeklemmt.
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Ronja war verletzt, aber wie durch ein Wunder am Leben und bei Bewusstsein. Feuerwehrleute wollten sie befreien, hoben die Straßenbahn mit Werkzeugen an. Doch der Einsatz misslang. Das Holz, mit dem gesichert werden wollte, zerbarst. Ronja wurde von dem 34 Tonnen schweren Wagen erdrückt. Die Anklage ging zunächst davon aus, dass zwei der Feuerwehrleute ihre „allgemeine Sorgfaltspflicht“ verletzt hätten. Torsten B. (49) als Einsatzleiter und Kai-Uwe K. (55) als damaliger Staffelführer eines Rüstwagens wiesen die Vorwürfe zurück. Torsten B.: „Optimal zum Anheben wäre der Turmkran der BVG gewesen.“ Doch ob und wann dieses Spezialgerät vor Ort eintreffen würde, sei unklar geblieben.
B.: „Ich sprach mit einem BVG-Verkehrsmeister, bekam keine Auskunft.“ Sie beschlossen, die 13-Jährige mithilfe der Werkzeuge vom Rüstwagen der Feuerwehr zu retten.
Der Richter: „Die Angeklagten mussten davon ausgehen, dass das Mädchen bei so einem Unfall lebensgefährlich verletzt war und gehandelt werden musste.“ Deshalb habe der Einsatzleiter „mit vernünftigem Anlass“ den Befehl zum Anheben gegeben. Der Staffelführer habe dann bei dessen Umsetzung wohl erkannt, dass das Manöver mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Material, das obendrein veraltet gewesen sei, risikoreicher war als bei Übungen. Der Richter: „Zur Rettung eines Lebens darf man ein erhöhtes Risiko eingehen.“
Fehler habe es allerdings gegeben. So sei der BVG-Kran nicht schnell vor Ort gewesen. Den Angeklagten gab der Richter den Rat: „Hinterfragen Sie sich immer, auch wenn Sie im Einsatz sind.“ Die Eltern von Ronja hoffen, dass Konsequenzen gezogen und umgesetzt werden.