Das Plakat im Garten von Lara S. verstorbener Mutter sorgt für neuen Ärger. 
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Das Plakat im Garten von Lara S. verstorbener Mutter sorgt für neuen Ärger. 

Der Konflikt um einen Kleingarten in der Kolonie Johannisberg in Wilmersdorf spitzt sich zu: Weil die Pächterin plötzlich an Corona verstarb, soll die Tochter den Garten der Familie hergeben, da sie laut Vertrag nicht als Erbin in Betracht kommt. Wie der KURIER bereits berichtete, weigert sich Lara S., weil „ihr Herz an dem Kleingarten ihrer Mutter hängt“. Nun gibt es neuen Streit um ein Protest-Plakat und eine Mängelliste. 

Lara mit ihrer Mutter Sabine vor 40 Jahren in ihrem Kleingarten.
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Lara mit ihrer Mutter Sabine vor 40 Jahren in ihrem Kleingarten.

Im Kleingarten nahe des Rüdesheimer Platzes hängt ein Banner mit Sonnenblumen. Es waren die Lieblingsblumen von Sabine S., die Anfang des Jahres am heimtückischen Corona-Virus verstarb. Ihre 43-jährige Tochter Lara, die sie zurückließ, hat das Plakat dort in ihrer Trauer und Verzweiflung aufgehängt. „Seit 43 Jahren pflegen wir diesen naturnahen Garten. Der Bezirksverband hat wegen des plötzlichen Todes meiner Mutter durch Covid-19 den Familiengarten gekündigt und nimmt mir unseren Lieblingsort. Wir möchten bleiben!“ steht darauf. 

Das hat den Konflikt offenbar noch verstärkt. Denn auf der Internet-Seite des Vereins Kleingartenkolonie e.V. Johannisberg steht eine Richtigstellung. „Die auf dem aufgehängten Plakat auf Parzelle II/25a getroffene Aussage zur Kündigung durch den Bezirksverband Wilmersdorf ist nicht richtig. Die Kündigung erfolgte vertragsgerecht allein durch den Tod der Unterpächterin. Hier wird mit Nennung der Todesursache der Persönlichkeitsschutz der Verstorbenen missachtet. Wir bitten darum, dieses Plakat umgehend zu entfernen, da es den Koloniefrieden durch falsche Aussagen stört.“

Juristisch betrachtet ist der Verein im Recht. Denn im Kleingartengesetz (BKleingG) ist geregelt, dass wenn ein Kleingärtner stirbt, dann der Kleingartenpachtvertrag mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des Kleingärtners folgt, endet. Lara S. hätte bereits am 24. Februar die Schlüssel abgeben müssen, doch sie weigert sich und hat auch eine Anwältin eingeschaltet. „Ich weiß, dass ich kaum Chancen habe, aber ich bringe es nicht fertig, den Garten meiner Mutter aufzugeben. Es ist die einzige Erinnerung, die mir noch bleibt“ sagt sie traurig. Sie hofft, dass ihr wenigstens noch ein Sommer in der Parzelle bleibt. 

Sabine S. verstarb am 7. Januar mit 82 Jahren an den Folgen ihrer schwerer Covid-19-Erkrankung in einem Berliner Krankenhaus. Seitdem muss die Tochter nicht nur mit ihrer Trauer fertig werden, sondern kämpft nun auch noch um den Kleingarten ihrer Mutter. Mehrfache Versuche mit dem Vorstand des Vereins ins Gespräch zu kommen, sind laut Aussagen von Lara S. gescheitert. Auch der KURIER erhielt bis heute keine Antwort auf seine schriftlichen Anfragen. Der Bezirksverband teilte dem KURIER mit: Man wolle sich wegen eines laufenden Verfahrens nicht öffentlich äußern.

Sabine S. hat in ihrem Kleingarten 43 Sommer verbracht. Im Januar verstarb sie mit 82 Jahren an den Folgen ihrer Covid-19-Erkrankung.<br>
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Sabine S. hat in ihrem Kleingarten 43 Sommer verbracht. Im Januar verstarb sie mit 82 Jahren an den Folgen ihrer Covid-19-Erkrankung.

Vor wenigen Tagen hat Lara S. ein so genanntes Wertermittlungsprotokoll des Bezirksverbandes über ihre Anwältin erhalten, in dem ihr mitgeteilt worden ist, dass Mängel in ihrem Garten festgestellt worden sind und  sie das nun schriftlich bestätigen soll. Die Kosten für die Beseitigung wurden mit rund 2360 Euro veranschlagt. „Das ist ungeheuerlich. Ich soll nicht nur meinen Garten abgeben, sondern auch noch draufzahlen. Dabei gibt es gar keine Mängel“, sagt sie. Ihre Mutter habe viel Arbeit und Herzblut in den Garten gesteckt und vor 43 Jahren einen Schrotthaufen übernommen. „Sie hatte mir mal erzählt, dass sie für den Abtransport des Mülls mehrere Container bestellen musste.“

Lara S. will  nicht aufgeben. Sie kämpft mit ihrer Anwältin weiter um das Familien-Idyll und hofft trotz der widrigen Umstände doch noch auf eine glückliche Fügung. Sie sagt: „Ich lasse es auf eine Räumungsklage ankommen. Das ist mir die kleine Oase meiner Mutter wert.“