Staatsanwalt: Klima-Kleber nicht schuld am Tod von Radfahrerin
Zwei Aktivisten blockierten Oktober 2022 eine Autobahnauffahrt. Daher kamen Rettungsfahrzeuge zu spät an den Unfallort.

Der Vorfall in Berlin sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Wegen einer Blockade der Autobahnzufahrt durch Klimaaktivisten der Letzten Generation hatte sich im Oktober 2022 die Ankunft von Rettungsfahrzeugen zu einem Unfall zwischen einem Betonmischer und einer Radfahrerin verzögert. Sandra U. (44) überlebte nicht. Nach mehreren Untersuchungen stellt nun die Berliner Staatsanwaltschaft fest, dass die Klima-Kleber nicht für den Tod der Radfahrerin verantwortlich sind.
Ermittelt wurde gegen zwei Aktivisten. Die beiden Männer (59 und 63) hatten am 31. Oktober 2022 die A100-Auffahrt zum Messedamm blockiert. Zeitgleich kam es an der Bundesallee (Wilmersdorf) zu einem schweren Unfall. Möglicherweise wegen Nichtbeachtung der Verkehrsregeln wurde die Radfahrerin von einem Betonmischer erfasst, blieb an einem Hinterrad hängen. Eine Notärztin war vor Ort. Ein weiterer Rettungswagen und ein Spezialfahrzeug, mit dessen Hilfe der Lkw angehoben und die Frau befreit werden sollte, waren auf dem Weg.
Wegen der Klima-Kleber-Blockade kam das Bergungsfahrzeug aber acht Minuten zu spät an den Unfallort an. So steht es in einem Bericht der Feuerwehr vom November 2022. Darin kommt man zum Schluss: „Durch rechtzeitiges Eintreffen des Rüstwagens hätten sich den Verantwortlichen vor Ort weitere Handlungsoptionen geboten. Zudem wäre eine Fachberatung ‚Technische Rettung‘ an der Einsatzstelle möglich gewesen.“

Klima-Kleber-Blockade behindert Rettungswagen: Radfahrerin wäre nicht mehr zu retten gewesen
Wegen der Verzögerung des Spezialfahrzeuges musste aber eine „Crash-Rettung“ (Sofortrettung) vorgenommen werden. Um die eingeklemmte Frau zu befreien, musste der Betonmischer bewegt werden, der dabei nochmals den Körper der Verletzten erfasste. Sandra U. starb später im Krankenhaus.
Laut der jetzigen Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei die damals von der Notärztin getroffenen Maßnahme „notfallmedizinisch vollkommen korrekt“ gewesen. Sie kommt zu dem Schluss: Zwar habe die Protestaktion auf der A100 zum Stau geführt und damit die Ankunft des Spezialfahrzeuges verhindert, das bei der Bergung der Verletzten helfen sollte. Allerdings hätte man die Radfahrerin auch nicht mehr retten können, wenn das Fahrzeug rechtzeitig angekommen wäre, hieß es. Dies habe die Obduktion der Leiche ergeben.
Die Staatsanwaltschaft erklärt weiter, dass der Fall daher für die beiden Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation keine strafrechtlichen Konsequenzen hätte. Ganz ohne strafrechtliche Folgen bleibt die Aktion am 31. Oktober 2022 jedoch nicht: Die Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden Klima-Kleber Anklage wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben. Sie sollen sich deshalb vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.