Einbruch in Biesdorfer Grundschule
Spektakulärer Kunstraub mit Hammer, Axt und Glassäge: Goldnest-Dieb flattert in den Knast!
In der Nacht zum 15. Mai 2019 aber waren mindestens zwei Täter am Werk, um den Schatz zu klauen.

Der Clan-Mann sprang wütend auf, als er das Urteil im Prozess um den „Goldnest“-Klau hörte: Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft. Munyr F. (20) heulte, als er dann abgeführt wurde.
74 Zweige aus purem Gold: Als Schatz in der Fuchsberg-Grundschule in Biesdorf leuchtete das künstliche Vogelnest in einem Safe aus Panzerglas. In der Nacht zum 15. Mai 2019 aber waren mindestens zwei Täter am Werk, um den Schatz zu klauen. Die Täter hatten erst ein Loch in ein Fenster links vom Haupteingang eingeschlagen, dann ging es mit Hammer, Axt und Glassäge zur Vitrine im Foyer. Die Überwachungskamera wurde mit Farbe besprüht.
Richter: „Wir bewegen uns im Bereich der Hochkriminalität“
Der Richter: „Mit einem Spezialwerkzeug und geplant wurde eingebrochen – da bewegen wir uns im Bereich von Hochkriminalität.“ F. habe sich unter anderem des gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall schuldig gemacht.
Indizien führten zum Schuldspruch. Der Richter: „Der Angeklagte wurde Tage zuvor an der Schule beobachtet.“ Polizisten hatten ihn im Rahmen einer Observation an einem Nachmittag gesehen. Mit zwei Begleitern war F. unterwegs.
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Nächstes Indiz: Er wurde im Vorfeld des Einbruchs in einem Baumarkt gesehen. Dort soll er Arbeitshandschuhe und Sprühlack bekauft haben - wie später bei der Tat benutzt. Und Haupt-Indiz: Eine am Griff des Einstiegsfensters sichergestellte DNA-Spur. Der Richter: „Eine eindeutige Spur.“ Die Gesamtschau führe zum Schuldspruch. Der Richter über den Angeklagten: „Ein junger Mann, der kontinuierlich strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.“ Er stand unter Bewährung, als das „Goldnest“ gestohlen wurde.

Munyr F. - polizeibekannt seit Jahren, vorbestraft, jetzt allerdings mit festem Job und abgeschlossener Ausbildung als Lagerist. Er sei so emsig bei der Arbeit wie kaum jemand aus seiner Familie, so seine Verteidiger. Der Bewährungshelfer lobte: „In der Familie hat er mit Ausbildung und Arbeit ein Alleinstellungsmerkmal.“ Munyr F. wolle nicht auch in den Knast – wie zwei seiner Brüder, die kürzlich abgeschoben wurden.
Freispruch verlangten die Verteidiger. Das Gericht aber folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Einbezogen in die Strafe wurde eine frühere Verurteilung zu 22 Monaten auf Bewährung. Zudem ordneten die Richter Einziehung von Wertersatz an – 30 000 Euro. So hoch sei damals der Materialwert des „Goldnestes“ gewesen.
Ein Goldschatz, der von dem Berliner Künstler Thorsten Goldberg im Rahmen eines Wettbewerbs zum 2018 eröffneten Neubau der Grundschule gefertigt wurde. Die Idee: Nach 14 Jahren hätten Schüler entscheiden können, was mit dem Gold – knapp ein Kilo - passieren soll. Nun fehlt jede Spur von dem „Goldnest“. Ermittler befürchten: es könnte eingeschmolzen, das Gold verkauft worden sein.