SPD-Bauexpertin: „Ich erwarte vom Senat, dass er die Pläne für Mietsteigerungen stoppt“
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Abgeordnete Iris Spranger will zumindest die landeseigenen Unternehmen darauf verpflichten, sich an die Regelungen des Mietendeckels zu halten.

DAVIDS/Sven Darmer
Im Streit um die künftige Mietentwicklung bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden nun auch aus der SPD Stimmen laut, den Spielraum für Mieterhöhungen zu begrenzen. „Ich bin ganz klar gegen Mieterhöhungen bei den landeseigenen Unternehmen, die darüber hinausgehen, was im Mietendeckel vorgesehen war“, sagte die baupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Iris Spranger zum KURIER.
„Die SPD hat die Idee für den Mietendeckel gehabt, der für fünf Jahre geplant war“, sagte sie. „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen wir zumindest bei unseren landeseigenen Unternehmen dafür sorgen, dass sie sich weiter an die Regelungen halten“, so Spranger. „Denn hier haben wir es selbst in der Hand.“ Spranger geht damit auf Distanz zu einem Kompromiss, auf den sich Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) und Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) nach dem Mietendeckel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verständigt haben.
Kritik auch von Linken und Grünen
Danach sollten die landeseigenen Unternehmen die während des Mietendeckels abgesenkten Mieten wieder auf ihr ursprüngliches Niveau anheben dürfen. In bestehenden Mietverträgen der insgesamt rund 330.000 Wohnungen sollten zudem Mietsteigerungen bis zu zwei Prozent jährlich möglich werden. Die SPD-Abgeordnete Spranger hält nichts davon. „Ich erwarte vom Senat, dass er die Pläne für Mietsteigerungen stoppt“, sagt sie. „Ich weiß die SPD-Fraktion in dieser Frage hinter mir.“
Zuvor hatte es Kritik von Grünen und Linken an den Plänen gegeben. „Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen muss dafür gesorgt werden, dass die Kerninhalte des Mietendeckels weiter umgesetzt werden“, forderte etwa die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger. Der Senat mache sich sonst unglaubwürdig. Und Linke-Chefin Katina Schubert sprach sich dafür aus, „eine Einigung zu erzielen, die näher am Mietendeckel dran ist“. Wegen der Kritik hatte der Senat am vergangenen Dienstag noch keine Entscheidung getroffen, welche Mietentwicklung für die landeseigenen Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen ist.
Senat will am 1. Juni entscheiden
Die Karlsruher Richter hatten den Mietendeckel in einer am 15. April veröffentlichen Entscheidung als nicht verfassungskonform bezeichnet. Damit ist die Regelung nichtig. Immerhin: Auf Rückforderungen der eingesparten Beträge sollen die landeseigenen Unternehmen verzichten. Am 1. Juni steht die Mietentwicklung bei den städtischen Vermietern erneut auf der Tagesordnung der Landesregierung. Einen möglichen Kompromiss deutete die Grünen-Abgeordnete Schmidberger bereits an. Sie verwies darauf, dass auch unter dem Mietendeckel zum 1. Januar 2022 Mieterhöhungen bis zu 1,3 Prozent vorgesehen waren.
Zur Orientierung dienten dabei allerdings die Mietobergrenzen des Mietendeckels, die nicht überschritten werden sollten. Sie lagen deutlich unter den ortsüblichen Mieten, die der neue Mietspiegel ausweist und die nun als Maßstab für Mieterhöhungen herangezogen werden dürfen. Unabhängig, worauf sich die Koalition verständigt, gilt eines aber als sicher: Vor den Wahlen am 26. September dürfte keine Mieterhöhung an die Haushalte in landeseigenen Wohnungen rausgehen.