So sollen sich die Schüler ab nächster Woche selbst auf Corona testen
Am kommenden Montag besteht für alle Schüler eine Testpflicht. Durch die zweimal wöchentlich durchgeführten Tests sollen Schulschließungen verhindert werden.

Ab kommenden Montag besteht in Berlin und Brandenburg eine Testpflicht für alle Schüler. In Berlin soll das Testen in der Schule selbst stattfinden, in Brandenburg hingegen bei den Schülern zuhause, wie der rbb berichtete. Durch zwei wöchentliche Tests pro Schüler sollen erneute Schulschließungen verhindert werden.
Nach Angaben der Senatsverwaltung ist für die Tests keine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nötig. Vor der ersten Anwendung des Selbsttests sollen die Schüler von Lehrern über den Ablauf aufgeklärt werden. Der Senat veröffentlichte zudem Erklärvideos. Die Tests sollen in den Klassenräumen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Wenn es das Wetter zulässt, sollen sich Schüler auch draußen testen können.
Testpflicht an Schulen wurde stark debattiert
Alternativ zum Selbsttest in der Schule können Berliner Schüler auch eine Bescheinigung einer öffentlichen Teststelle über ein negatives Testergebnis vorlegen. Der Test darf allerdings nicht älter als 24 Stunden sein. Geimpfte Schüler müssen ihren Impfpass oder einen anderen entsprechenden Nachweis vorlegen. Für den vollständigen Impfschutz muss die Impfung allerdings bereits 14 Tage zurückliegen.
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Sei die Durchführung des Tests nicht möglich, soll nach anderen Vorgehensweisen gesucht werden. Kann der Test wegen einer Behinderung, Erkrankung oder vergleichbaren Beeinträchtigung nicht durchgeführt werden, entscheidet die Schulleitung das weitere Vorgehen. Wird ein Schüler positiv getestet, wird das Kind sofort von den anderen getrennt, die Eltern werden kontaktiert.
Die Testpflicht wurde heftig debattiert. In Bayern klagte ein Anwalt, um die Testpflicht per Eilantrag zu kippen. Er warnte vor einer „Stigmatisierung“ der positiv getesteten Schüler.