Die 13-jährige Ronja wurde getötet, als Feuerwehrleute sie unter einer Straßenbahn hervorziehen wollten.
Die 13-jährige Ronja wurde getötet, als Feuerwehrleute sie unter einer Straßenbahn hervorziehen wollten. Foto: Markus Wächter

Aus dem Straßenbahnunfall, bei dem in Rummelsburg eine 13-Jährige ums Leben kam, wollen Feuerwehr und BVG Konsequenzen ziehen. „Wir werden die technische Ausstattung verbessern und uns enger mit der BVG abstimmen“, sagt Feuerwehr-Vizechef Karsten Göwecke. Zuvor hatte das Amtsgericht Tiergarten am Montagabend zwei seiner Einsatzleiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Die beiden Einsatzleiter hatten am 12. Juni 2018 versucht, Ronja L. zu retten. Die Schülerin war am Blockdammweg von einer Straßenbahn erfasst worden und unter den Zug geraten. Als die Feuerwehr den Wagen anhob, stürzte dieser ab und tötete das Mädchen. Zwei Feuerwehrleute, die unter den Zug gekrochen waren, um das Kind hervorzuziehen, wurden schwer verletzt. Bei Gericht kam heraus, dass die Feuerwehr mit falschem Material und Werkzeug gearbeitet hatte. Auch die Kommunikation mit der BVG war ungenügend. Gemeinsame Übungen fielen immer wieder aus.

„Der Unfall war Anlass, bei uns alles auf den Prüfstand zu stellen“, sagt BVG-Sprecherin Petra Nelken. „Wir werden die Ausbildung neu konzipieren, die Informationsflüsse zwischen Leitstelle und Havariedienst überprüfen.“ Zudem werde es eine neue gemeinsame Ausbildung zwischen Feuerwehr und BVG für das Anheben von Zügen geben. Bis Ende des Jahres will die BVG der Feuerwehr geeignete Hebewerkzeuge zur Verfügung stellen. Die Kosten für die BVG: rund 500.000 Euro. „Außerdem ist ein neuer Kranwagen bestellt“, sagte Nelken. Kosten: rund eine Million Euro.

Der alte BVG-Kran soll ausrangiert werden. Auf dieses Gefährt hatten die Feuerwehrleute gewartet, um die Bahn sicher anzuheben und Ronja darunter hervorzuziehen. Doch weil er nicht kam und befürchtet wurde, dass Ronja lebensgefährliche innere Verletzungen hatte, beschlossen die Feuerwehrleute, die Bahn mit eigenen Mitteln anzuheben – mit sogenannten Büffelhebern.

Diese waren ungeeignet, wie der technische Gutachter Michael Weyde vor Gericht befand. Die Füße der Wagenheber waren zu klein, die Heber zu weit ausgefahren, die Bohlen, auf denen sie standen, ungeeignet und das Ganze dadurch „eine kipplige Angelegenheit“. Der Gutachter schränkte aber ein: „Für einen Nicht-Ingenieur war es meines Erachtens nicht erkennbar. Hätte ich es gesehen? Nicht unbedingt.“

Als der Straßenbahnwagen angehoben wurde und die Radkränze die Schienen verließen, schwenkte der Wagen nach links. Die Heber kippten mitsamt Wagen um. Dass die Feuerwehr zu wenige Spannschlösser hatte, um die Waggons miteinander zu versteifen, war laut Weyde nicht ausschlaggebend dafür, dass die Bahn schwenkte. Das war anfangs vermutet worden. Vielmehr stand die Bahn wegen der Vollbremsung unter Spannung, die Räder waren blockiert. Beim Anheben des Wagens wurde die gespeicherte Energie wie bei einer gespannten Feder frei, sodass er sich bewegte. „Im Nachhinein wissen wir das“, erklärte Weyde. „Ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen, dass so eine Spannung auf den Zugteilen ist.“

Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände. „Ein tragischer Fall“, sagte Richter Kai-Uwe Herbst, der die beiden Feuerwehrleute freisprach. „Sie hätten nicht länger warten dürfen, weil alles dafür sprach, dass Ronja lebensgefährlich verletzt war.“