Tod in der Dämmerung : Skoda überfährt Rentnerin (69)
Van T. übersieht die Fußgängerin und wird jetzt zu 1350 Euro Strafe verurteilt

Die Rentnerin (69) wollte schnell zum Bus und lief los: Dann nahm das Unglück seinen Lauf. Ein Skoda erfasste die Fußgängerin. Ungebremst.
Es war Bauingenieur Van T. (64), der hinter dem Steuer saß. Mit 50 km/h fuhr er. Zugelassene Höchstgeschwindigkeit an der Stelle. Doch dieses Tempo sei den Wetter- und sonstigen Verhältnissen nicht angepasst gewesen, so der Staatsanwalt. Wegen fahrlässiger Tötung saß T. nun vor dem Amtsgericht.
Regennass war es und schon dämmrig, als Claudia W. am 30. November 2018 die Königstraße in Wannsee betrat. Für Van T. kam sie von rechts. Er nahm sie wohl nicht wahr. Anklage: „Ohne Einleitung eines Bremsvorgangs erfasste er sie mit der Frontpartie seines Wagens.“
Die Frau wurde durch die Luft geschleudert und blieb auf der rechten Fahrspur Richtung Potsdam liegen. Zeugin Lara B. (21): „Ich und meine Freundin wollten gerade in den Bus steigen, sahen aber den Unfall und kümmerten uns um die Frau.“ Claudia W. kam in ein Krankenhaus. Sie erlag einen Tag später ihren schweren Verletzungen.
Ist Van T. verantwortlich? Nein, stand für den Verteidiger fest. Freispruch verlangte er: „Die Frau hätte nach links schauen müssen.“ T. leide schwer unter dem Geschehen. Der Ingenieur: „Ich bedauere den Tod der Frau zutiefst. Seit dem Unfall leide ich an Schlaflosigkeit.“
Eine Augenzeugin (48): „Die Dame war dunkel gekleidet, ging zügig und schien fokussiert auf den Bus zu sein.“ Die Sichtverhältnisse seien sehr schlecht gewesen. 100 Meter weiter nach links und 100 Meter nach rechts seien Ampeln.
Ein Gutachter: „Der Unfall wäre bei Tempo 40 vermeidbar gewesen.“ Doch T. war etwas schneller. Der Staatsanwalt: „Er hätte die Geschwindigkeit aufgrund der Witterung an der Bushaltestelle reduzieren und mit Personen rechnen müssen.“ Es sei aber es ein „Augenblicksversagen“ gewesen.
Auch der Richter ist davon überzeugt. Das Tempo sei den Bedingungen anzupassen – unabhängig von der zugelassenen Geschwindigkeit. Doch es sei kein Fall von „grober Fahrlässigkeit“. Und: „Das Opfer selbst hat sich nicht richtig verhalten.“ Das Urteil: Geldstrafe von 1350 Euro.