Skandal-Gehälter beim RBB: Jetzt soll drastisch gekürzt werden!
Für die Position des Intendanten soll das Limit bei einem Senatoren- oder Ministergehalt liegen, nämlich bei 177.000 Euro pro Jahr.

Nach dem Skandal um Verschwendung und Selbstbereicherung beim RBB empfiehlt der Landesrechnungshof Berlin jetzt eine drastische Kürzung der Chefgehälter und Chefrenten des Senders. Zum Teil soll die Besoldung halbiert werden, so die Empfehlung.
In einem neunseitigen Schreiben an die Senats- und Staatskanzlei, das der B.Z. vorliegt, empfehlen die Rechnungsprüfer die Einführung von Gehaltsobergrenzen. Für die Position des Intendanten soll das Limit bei einem Senatoren- oder Ministergehalt (Besoldungsgruppe B11) liegen, nämlich 177.000 Euro pro Jahr, so das Blatt. Aktuell erhält die RBB-Intendantin Katrin Vernau 315.000 Euro pro Jahr, während die beiden Direktoren jeweils 200.000 Euro pro Jahr einstreichen.

Die Begründung hierfür lautet wie folgt: „Die Leitungsorgane öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten tragen ein deutlich geringeres Risiko als Geschäftsführungen von privaten Unternehmen. Die Finanzierung durch Beiträge sorgt dafür, dass der RBB keinem mit dem freien Markt vergleichbaren Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Der Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Intendanz ist von der Wertigkeit nicht höher einzustufen als der von Spitzenämtern auf Landesebene.“
Sogar die Angestellten-Tarife beim RBB würden mit bis zu 135.000 Euro jährlich um 40 Prozent über dem Niveau des öffentlichen Dienstes liegen, schreibt die B.Z. Daher fordern die Rechnungshöfe „eine Anpassung der gesamten Gehaltsstrukturen nach unten“.
Intendantin Vernau hatte bisher lediglich die Direktorengehälter begrenzt und Boni sowie Ruhegelder für Führungskräfte gestrichen, aber nicht ihr eigenes Top-Gehalt. Die Altersversorgung der Führungskräfte soll gemäß den Tarifrenten angepasst werden, da sie derzeit „zum Teil sehr weit darüber hinausgeht und vom RBB finanziert wird“.
Die Gehalts- und Rentenbegrenzung sollen im neuen Rundfunkstaatsvertrag von Senat und Brandenburger Regierung festgeschrieben werden. Der Haken dabei ist jedoch, so die B.Z., dass der Staatsvertrag erst im Jahr 2024 in Kraft tritt. Der neue Intendant wird allerdings bereits am 16. Juni für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Und in der Zwischenzeit? Da kann er weiter kräftig von unseren Zwangsgebühren profitieren.
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