In Berlin durften in diesem Jahr keinerlei Feuerwerkskörper verkauft werden.
In Berlin durften in diesem Jahr keinerlei Feuerwerkskörper verkauft werden. Foto: imago stock&people

Am Donnerstag rutscht Berlin geradewegs in ein neues Jahr – doch die Nacht der Nächte fällt in einem merkwürdigen 2020 etwas schlanker aus als bisher. Aufgrund der Corona-Pandemie werden viele Dinge, die sonst zum Programm gehören, verboten und untersagt. Aber: Was darf man in der Silvesternacht, was nicht? KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Darf ich Silvester eine Party feiern?

Nein. Treffen sind nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes gestattet. Die Obergrenze lautet: Maximal fünf gleichzeitig anwesende Personen sind gestattet, auch beim Aufenthalt im Freien. Kinder bis zwölf Jahre sind von der Regelung allerdings ausgenommen.

Wo kann ich Feuerwerk kaufen?

Überall und nirgendwo. Der Verkauf und von Feuerwerk der Klasse 2 (u. a. Böller, Raketen, Batterien) wurde verboten. Feuerwerk der Klasse 1 (dazu zählen u. a. Wunderkerzen) ist das ganze Jahr erlaubt, wurde aber vom Senat in Berlin ebenfalls verboten. Auf Nachfrage hieß es: Die Corona-Verordnung verbiete den Verkauf und die Abgabe jeglicher Form von Feuerwerk. Allerdings haben nicht alle Händler das mitbekommen – vielerorts liegen Tischfeuerwerk und Co. in den Regalen. Wer jetzt noch in Polen kauft, muss danach für zehn Tage in Quarantäne, verpasst also die Silvesternacht.

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Darf ich in der Silvesternacht Böller und Raketen zünden?

Ja, außerhalb der Verbotszonen. Aber: Laut Corona-Verordnung ist das Zünden von Raketen kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Was gilt denn nun? Die Polizei werde stadtweit das Versammlungsverbot überwachen und kontrollieren, dass in den Verbotszonen nicht geböllert wird, sagte ein Sprecher dem KURIER. Aber: „Natürlich werden wir nicht jeden, der außerhalb der Verbotszonen eine Rakete abschießt, überprüfen können.“ Man empfehle ausdrücklich, im Sinne des Infektionsschutzes auf Feuerwerk zu verzichten und in den eigenen vier Wänden zu feiern. Auch, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden.

Auch am Brandenburger Tor gibt es in diesem Jahr kein Feuerwerk.
Auch am Brandenburger Tor gibt es in diesem Jahr kein Feuerwerk. Foto: dpa/Christophe Gateau

Was ist eine Ansammlung?

Das lasse sich nicht pauschal sagen, heißt es. „Dafür gibt es keine festgelegte Zahl. Aber selbst dann, wenn drei Leute dicht beieinanderstehen, gibt es ein Infektionsrisiko“, erklärt der Polizeisprecher. „Wir wollen, dass sich die Leute nicht versammeln, in welcher Größe auch immer.“

Was ist verboten?

Definitiv untersagt ist das Zünden von Feuerwerk in den 56 festgelegten Zonen, die bereits vor Tagen bekannt gegeben wurden. Dazu gehören unter anderem Orte, an denen es leicht zu Menschenansammlungen kommen kann. Verstöße werden mit Strafen zwischen 500 und 1000 Euro geahndet. Generell verboten bleibt auch das Zünden von illegalen Feuerwerkskörpern – wer sich etwa in Polen Böller, Batterien und Raketen ohne CE-Kennzeichnung gekauft hat, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz.

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Darf ich Alkohol trinken?

Selbstverständlich. Allerdings geht das nur innerhalb der eigenen Wohnung. Draußen ist es bis zum Ablauf des 10. Januar verboten. Und auch der Verkauf alkoholischer Getränke liegt zwischen 14 Uhr am Silvestertag bis 6 Uhr  brach.