Die Geschäfte sind zu großen Teilen geschlossen.
Die Geschäfte sind zu großen Teilen geschlossen. Foto: Berliner KURIER/Markus Wächter

Der Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird in Berlin voraussichtlich bis zum 24. April verlängert und damit um knapp eine Woche mehr als von Bund und Ländern vereinbart.

Darauf verständigte sich der Senat am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten sich nach rund zwölf Stunden Beratung am frühen Morgen auf eine Verlängerung des bisher bis zum 28. März befristeten Lockdowns bis zum 18. April geeinigt. Grund sind steigende Corona-Infektionszahlen und die stärker ansteckende und gefährlichere britischen Virusvariante.

Darüber hinaus habe der Berliner Senat zunächst keine Beschlüsse über schärfere Corona-Beschränkungen zu Ostern gefasst, heißt es laut ersten Informationen. Voraussichtlich am kommenden Donnerstag ist dazu nach dem Plenum des Abgeordnetenhauses eine Sondersitzung geplant, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Senatskreisen erfuhr. Das hänge aber von Festlegungen ab, die der Bund im Hinblick auf die angedachte Osterruhe angekündigt habe.

Derby zwischen Hertha und Union steigt ohne Zuschauer

Das am Ostersonntag geplante Derby zwischen dem 1. FC Union und Hertha BSC in der Fußball-Bundesliga wird ohne Zuschauer stattfinden. Wie ein Sprecher des Berliner Innensenators am Dienstag mitteilte, wird die Partie am 4. April (18.00 Uhr/Sky) im Stadion an der Alten Försterei nicht Teil des Pilotprojektes für eine Fan-Rückkehr in der Corona-Pandemie sein.

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Die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verständigten sich darauf, den Lockdown zur Eindämmung der Pandemie vor dem Hintergrund wieder steigender Infektionszahlen bis zum 18. April zu verlängern. Über Ostern soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland so stark heruntergefahren werden wie nie zuvor in der Krise. Der Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) werden dazu einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden.

Damit gilt an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip «#WirBleibenZuHause». Nur an Karsamstag soll der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne geöffnet bleiben, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht.

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