Bewegungseinschränkungen

Senat stimmt der 15-Kilometer-Regel zu – Berlin erreicht neue Corona-Warnschwelle

Das heißt: Berliner dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 die Stadt nicht weiter als im Umkreis von 15 Kilometern verlassen.

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Michael Müller (SPD)
Michael Müller (SPD)Foto: dpa

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am Dienstag der 15-Kilometer-Regel offiziell zugestimmt. Damit dürfen Berliner sich nicht weiter als 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernen, sobald die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche über 200 steigt. Das erfuhr der Berliner Kurier aus Senatskreisen. Weil die Regel aber senatsintern als wenig effektiv gilt, sei es oberstes Ziel, zu Hause zu bleiben.

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Berlin wird aber bei der 15-Kilometer-Regel als gesamter Wohnort angesehen. Das heißt: Selbst wenn einige Bezirke über der Sieben-Tage-Inzidenz von 200 liegen, gilt für die Berliner die eingeschränkte Bewegungsfreiheit noch nicht, solange die Hauptstadt insgesamt unter der 200er-Marke liegt. Laut dem Lagebericht der Senatsgesundheitsverwaltung vom Dienstag beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz für ganz Berlin 199,9 - die Grenze von 200 wird also nur denkbar knapp verfehlt.

In Brandenburg und anderen Bundesländern gilt die neue Regel schon. So sind touristische Reisen für Bewohner von Brandenburger Corona-Hotspots außerhalb eines Radius von 15 Kilometern um ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt seit Sonnabend untersagt. Das gilt bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Der Weg zur Arbeit, Einkäufe und Arztbesuche bleiben erlaubt. Die Regelung geht auf eine Vereinbarung von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns in der Vorwoche zurück.

Mehr Ausnahmen bei Kontaktregeln für Familien mit Kindern

Außerdem hat sich der Berliner Senat am Dienstag auf mehr Ausnahmen bei den strikten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Sie sollen lebensnäher ausgestaltet werden und wechselseitige Kinderbetreuung von zwei Haushalten ermöglichen.

Seit Sonntag sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ist diese Person alleinerziehend, werden deren Kinder nicht mitgezählt. Nunmehr soll die Regel dahingehend geändert werden, dass Kinder unter zwölf Jahren aus maximal zwei Hausständen wechselseitig von den Erwachsenen betreut werden können. (mit dpa)