Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin - hier in einer Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses. 
Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin - hier in einer Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses.  Foto: dpa/Christoph Soeder

Trotz steigender Corona-Zahlen und der zunehmenden Ausbreitung der gefährlicheren britischen Virus-Variante nimmt der Berliner Senat die jüngsten Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen nicht zurück. Er will sie aber durch eine deutliche Ausweitung von Corona-Tests absichern. Das teilten der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sowie seine Stellvertreter Klaus Lederer (Linke) und Ramona Pop (Grüne) am Sonnabend nach einer Senatssitzung mit. 

So ist ab Mittwoch für jeden Berliner ein negativer Corona-Test Voraussetzung, um in Geschäften einzukaufen. Das gilt auch für Friseurbesuche und Museen, nicht jedoch für Supermärkte, Apotheken oder Drogerien, die auch im Lockdown immer offen waren.

Berlin verzichtet auf  Notbremse 

Damit weicht Berlin von der Einigung zwischen Bund und Ländern von Anfang März auf eine sogenannte Notbremse ab. Danach müssten Lockerungen der vergangenen Wochen zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz stabil bei über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt. In Berlin liegt der Wert seit mehreren Tagen über dieser Schwelle. Nach dem Lagebericht der Gesundheitsverwaltung vom Samstag betrug er 138,6.

Zu den Lockerungen, die in Berlin seit Anfang März beschlossen wurden, zählen eine leichte Entschärfung der Kontaktbeschränkungen, offene Blumenläden oder Gartenmärkte und erweiterte Einkaufsmöglichkeiten auch in anderen Geschäften. Auch offene Kosmetiksalons, Museen oder Galerien sowie erweiterte Möglichkeiten für Sport im Freien gehören dazu.

Unternehmen müssen mehr Homeoffice anbieten 

Eine Verschärfung der Regeln gibt es für Unternehmen. Sie werden Müller zufolge verpflichtet, ihren Mitarbeitern künftig zwei Mal in der Woche einen Corona-Test zu ermöglichen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht keine Testpflicht. Außerdem will der Senat eine Homeoffice-Pflicht für Unternehmen, weil ihm die bundesweiten Regeln nicht ausreichen. Demnach sollen Firmen künftig 50 Prozent ihrer Büroarbeitsplätze im Homeoffice anbieten.