Eine Mitarbeiterin in einem Berliner Testzentrum nimmt einen Nasenabstrich für einen Corona-Schnelltest.
Eine Mitarbeiterin in einem Berliner Testzentrum nimmt einen Nasenabstrich für einen Corona-Schnelltest. Kira Hofmann / dpa

Für viele Menschen ist der regelmäßige Gang ins Corona-Testzentrum längst Alltag geworden. Doch nun müssen elf landeseigene Corona-Teststellen in Berlin bis zum heutigen 31. März schließen. Der Grund: Die aktuelle Testverordnung des Bundes läuft aus.

Etwa ein Jahr lang gab es in den elf Teststellen des Senats kostenlose Corona-Tests, nun wurden die Verträge des Senats mit den Teststellen gekündigt. Aufgrund „fehlender Rechtsgrundlage und haushalterischer Vorsicht“ sei das notwendig geworden, so einen Mitteilung der Senatsverwaltung für Gesundheit am Mittwoch mit.

Anspruch auf PCR-Test bleibt

Berlin verfüge weiterhin über eine breit aufgestellte Testinfrastruktur: Menschen mit positivem Schnelltestergebnis, die symptomfrei sind, können sich in zahlreichen Apotheken in der Stadt PCR-nachtesten lassen. Die mehr als 900 gewerblichen Corona-Teststationen, die kostenlose Test durchführen, bleiben.

Lesen Sie auch: UPDATE! DIESE Geschäfte und Einkaufszentren verzichten jetzt in Berlin komplett auf die Maskenpflicht – DIESE Corona-Regeln gelten ab April>>

In Berlin können damit weiter rund 500.000 Tests pro Tag durchgeführt werden. Die gewerblichen Teststellen führen in der Regel keine PCR-Nachtestung durch. Einzige Ausnahme: Wenn in einer gewerblichen Teststelle eine Person positiv durch einen Schnelltest getestet wurde, kann sie direkt vor Ort einen kostenlosen PCR-Test bekommen.

Personen mit COVID-19 Symptomen können wie bisher bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einen kostenfreien PCR-Test bekommen, auch ohne Vorliegen eines positiven Antigen-Schnelltests, konkretisiert der Gesundheitssenat.

Lesen Sie auch: An DIESEN Orten in Berlin bleibt die Maskenpflicht trotz Corona-Lockerungen bestehen – und HIER könnte sie noch beschlossen werden!>>

Eine Pflicht zur PCR-Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltest-Ergebnisses besteht für die meisten Menschen nicht, verpflichtet dazu sind lediglich Personen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig sind. Auch zum „Freitesten” zur Beendigung der Isolation reicht grundsätzlich ein negativer Antigen-Schnelltest, das gilt auch für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Diese Testzentren schließen zum 1. April

Testzentrum Plaza: Frankfurter Allee 71-77, 10247 Berlin, Mo-So 08-18 Uhr

Testzentrum Lichtenberg: Treskowallee 8, 10318 Berlin, Mo-So 08-18 Uhr

Testzentrum Marzahn-Hellersdorf: Jänschwalder Str. 4, 12627 Berlin, Mo-So 08-18 Uhr

Testzentrum Wedding: Müllerstraße 143, 13353 Berlin, Mo-So 08-18 Uhr

Testzentrum Neukölln: Leinestraße 37-45, 12049 Berlin, Mo-So 08-18 Uhr

Testzentrum Berlin Nord: Groscurthstr. 29-33, 13125 Berlin, Mo-So 08-18 Uhr

Testzentrum Spandau: Am Juliusturm 64, 13599 Berlin, Mo-So 08-18 Uhr

Testzentrum Steglitz-Zehlendorf: Schloßstraße 37, Berlin 12163, Mo-So 08-18 Uhr

Testzentrum Tempelhof-Schöneberg: Mariendorfer Damm 64, 12109 Berlin, Mo-So 08-18 Uhr

Testzentrum Oberschöneweide: Ernst-Ziesel-Str. 1, 12459 Berlin, Mo-So 08-18 Uhr

Testzentrum Reinickendorf, Scharnweberstraße 11, 13405 Berlin, Mo-So 08-18 Uhr