Bis 500 Euro

Senat beschließt saftiges Bußgeld bei Verstößen gegen Maskenpflicht in Berlin

Der Senat hat über die Corona-Maßnahmen abgestimmt: Lockerungen wurden beschlossen, die Kontaktbeschränkungen fallen weg.

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Bußgelder zwischen 50 und 500 Euro werden für diejenigen fällig, die sich nicht an die Maskenpflicht halten.
Bußgelder zwischen 50 und 500 Euro werden für diejenigen fällig, die sich nicht an die Maskenpflicht halten.Foto: imago images/Thomas Trutschel

Der Berliner Senat hat am Dienstag weitere Lockerungen und ein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht beschlossen. Ab Samstag muss 50 bis 500 Euro zahlen, wer in den vom Senat vorgeschriebenen Bereichen keine Maske trägt. Das gilt nicht nur für den Öffentlichen Personennahverkehr, sondern auch für den Einzelhandel, in Flughäfen oder Bahnhöfen, in Arztpraxen, Altenheimen oder Krankenhäusern. Auch in der Gastronomie können für Gäste Bußgelder anfallen, wenn sie ohne Maske vom Tisch aufstehen.

„Wir sehen, wie vielen bewusst ist, wie sensibel die Lage ist“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) im Anschluss an die Sitzung des Senats. „Wir sehen aber auch, wie sich einige sehr bewusst nicht daran halten.“ Deswegen müsse man nun „deutlicher“ werden, so Müller. Eigentlich würden 50 Euro Bußgeld anfallen. Bei „dauerhafter Renitenz“, wie Müller es formulierte, könnten aber auch 500 Euro fällig werden.

Die Kontrollen soll die Polizei übernehmen. Darüber hatte es bereits vorab Diskussionen gegeben. Die Gewerkschaft der Polizei hatte mitgeteilt, dass mit der aktuellen Personalstärke flächendeckende Kontrollen nicht möglich seien. Auch die BVG wehrte sich nach Informationen dieser Zeitung mit Händen und Füßen, die neue Aufgabe zu übernehmen. Müller sagte, es sei nie angekündigt gewesen „flächendeckend“ zu kontrollieren. „Aber punktuell an ausgewählten Orten, so ist es selbstverständlich möglich.“ Innensenator Andreas Geisel (SPD) habe in der Sitzung des Senats klar gemacht, dass die Personalkapazitäten bei der Polizei begrenzt seien, aber man „immer Schwerpunkte setzen“ könne. Zurzeit sei die Polizei bereits verstärkt in der Gastronomie unterwegs und kontrolliere die Einhaltung von Mindestabständen.

Kontaktbeschränkungen fallen weg

Neben der Verschärfung der Maskenpflicht hat der Senat weitere Lockerungen beschlossen. So wird das Kontaktbeschränkungsverbot gestrichen. Dürfen Berliner sich zurzeit nur mit fünf Personen oder zwei Haushalten treffen, ist die Begrenzung der Kontakte in Zukunft nur noch eine Empfehlung. In Geschäften darf sich eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten. Zuvor waren 20 Quadratmeter pro Kunde nötig. Auch diese Lockerungen treten – wie das Bußgeld – am Samstag in Kraft. Weiterhin geschlossen bleiben Bars, Clubs, Saunas und Bordelle. In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden.

Als zentrale Regeln blieben die Abstandsregel, die Maskenpflicht und die Hygieneregeln, die Vereine und Gewerbe für ihre jeweiligen Bereiche erstellen müssten, so Müller. Mit Blick in andere Bundesländer sagte Müller, dass die Situation in Berlin recht gut sei. Das aber könne sich „beinahe täglich ändern“.

Berlin verzeichnet eine steigende Zahl von Neuinfektionen. Mehrere Bezirke vermelden seit Wochen hohe Zahlen – darunter Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln. In Neukölln wurden deswegen an sieben Standorten Häuserblocks mit 369 Haushalten komplett unter Quarantäne gesetzt.

Am Dienstag wurde ein weiterer Groß-Ausbruch in einer Wohnanlage bekannt: In einem Gebäudekomplex am Ostbahnhof in Friedrichshain-Kreuzberg „wurden 44 Personen positiv auf Covid 19 getestet“, teilte Sara Lühmann, Pressesprecherin des Bezirksamts, der Berliner Zeitung mit. Zuerst hatte der Tagesspiegel über den Fall berichtet. Man habe in dem Wohnblock aufgrund „einiger positiver Coronafälle“ in der vergangenen Woche umfangreiche Testungen von Kontaktpersonen ohne Symptomen durchgeführt. Das Bezirksamt versorge die betroffenen Haushalte nun mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln. Unter den Betroffenen seien auch Kinder. Schulen, Kitas und Jugendfreizeiteinrichtungen seien „umgehend informiert“ worden. An den Schulen würden nun auch Testungen angeboten.

Dass das Virus sich nun verstärkt in Wohnblöcken verbreite, sei eine „Situation, wie wir sie noch nie hatten in Berlin“, sagte Müller. Der Senat werde darauf wie bisher sachgerecht reagieren. „Wir müssen schauen, wo wir nacharbeiten müssen.“ Auch Ute Rexrodt vom Robert Koch-Institut teilte am Dienstag mit Blick auf die Entwicklungen auf Bundesebene mit: „Wir stellen fest, dass das Virus  in prekären Wohnsituationen schneller weitergegeben wird.“ Das RKI versuche, seine Instrumente „nachzuschärfen“. Es sei aber schwierig, den jeweils genauen Infektionsort zu ermitteln.

Nordrhein-Westfalen verkündete am Dienstag als erstes Bundesland einen neuen Shutdown – und das gleich für zwei Landkreise. In den benachbarten Kreisen Gütersloh und Warendorf dürfen sich die Bewohner eine Woche lang nur noch mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder zu zwei bewegen. Die Schulen, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Bars werden wieder geschlossen. Grund für den Schritt ist der Corona-Massenausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies. In dem Betrieb hatten sich mehr als 1550 Beschäftigte mit dem Coronavirus infiziert.