Am Berliner Landgericht wird der Fall Robert P. verhandelt. Er hat eine Frau vergewaltigt und ermordet.
Am Berliner Landgericht wird der Fall Robert P. verhandelt. Er hat eine Frau vergewaltigt und ermordet. Foto: Olaf Wagner

Die Leiche der im achten Monat schwangeren Frau lag zu einem Bündel verschnürt in einer Ecke – neben Taschen mit Baby-Kleidung. Die Richter nun: Robert P. (33) hat die Frau vergewaltigt und ermordet.

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Lebenslange Haft gegen den Transportfahrer. Robert P. äußerlich ohne Regung. Er hatte bestritten, will sich nur „einen gemütlichen Abend“ mit Jaqueline K. (31) gemacht haben. Mit einer „körperlichen Annäherung“.

Richterin: „Es war erzwungener Sex“

Die Richter nun überzeugt: „Es war erzwungener Sex.“ Weil P. seit Jahren ohne Partnerin war, weil er ein „starkes sexuelles Verlangen“ hatte. Jaqueline K. kannte er über einen Kumpel. Sie waren Bekannte, kein Paar. Die Frau, die in Prenzlauer Berg eine Zwei-Zimmer-Wohnung hatte, war nicht von P. schwanger. Am 5. oder 6. Mai der tödliche Angriff auf die Hochschwangere. Nach der Vergewaltigung habe P. die Frau erwürgt, erdrosselt oder erstickt, so das Gericht. „Die genaue Todesursache ist nicht bekannt.“

Danach habe er akribisch und über Tage hinweg versucht, die Spuren des Verbrechens zu verwischen. Die Leiche habe er zu einem Bündel verschnürt, „das man hätte gut tragen können“. Im Internet habe P. – ein Stubenhocker mit Faible für Pornos, seit Jahren ohne Partnerin – auch nach Werkzeug gesucht, um die Leiche zu beseitigen.

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Die Polizei wurde vier Tage später eingeschaltet. Die Mutter von Jaqueline K. und eine Nachbarin waren in Sorge. Tagelang war die Tochter nicht einmal telefonisch erreichbar. Beamte machten schließlich den grausigen Fund.

Die Auswertung von Handy-Verbindungen führten zu Robert P. Er wurde im Ermittlungsverfahren zunächst als Zeuge befragt, dann richtete sich der Verdacht gegen ihn: Seine DNA fand man an der Leiche. Am 3. Juni kam es zur Festnahme. Seitdem sitzt P. in U-Haft. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Richter folgten dem Antrag des Anklägers.