Schräges Urteil: Dieser Berliner Blickfang soll Leberwurst-grau werden
Das Ordnungsamt findet: Die bunte Fassade in Berlin-Charlottenburg passt nicht in die beige-graue Umgebung.

Weite Teile Berlins bestehen aus grauer Tristesse. Nur in einigen Stadtteilen haben sich schmucke Gebäude aus der Gründerzeit oder noch älteren Epochen erhalten, die das Stadtbild aufhellen. Und dann gibt es wiederum moderne Fassaden, die einen Blickfang bieten. Dazu gehört das „Happy Go Lucky“-Hostel am Stuttgarter Platz in Berlin-Charlottenburg, das in Berlin-Blogs und internationalen Reiseführern erwähnt wird.
Buntes Hostel in Berlin-Charlottenburg soll grau oder beige werden: Gerichts-Zoff geht weiter
Davon unbeeindruckt hat das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf laut rbb entschieden: Die farbenfrohe Fassade passt nicht in die leberwurstgraue Umgebung. Seit Jahren tobt um die Frage ein Rechtsstreit mit dem Hostel-Eigner, der nun von dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit einem denkwürdigen Urteil an seinem vorläufigen Ende angekommen ist: Der Hostel-Besitzer muss die Fassade übertünchen lassen. Bis Montag müsse er erkläre, ob er die Fassade wahlweise beige oder grau anmalt.
Die Fassadenkunst aus geometrischen Formen, Herzchen, Smileys und einem Schriftzug im Graffiti-Stil stammt vom irischen Künstler Dom Brown, der das Gebäude 2016 verzierte. Inzwischen gehören die Rechte an dem Bild einem amerikanischen Marketing-Unternehmen. Dieses will das Berliner Gerichtsurteil anfechten – notfalls auch vor US-Gerichten.