Einige Pflegeheime in Berlin fordern von ihren Patienten die 300-Euro-Energiepauschale – zu Unrecht.
Einige Pflegeheime in Berlin fordern von ihren Patienten die 300-Euro-Energiepauschale – zu Unrecht. Christoph Schmidt/dpa

Das ist ja wohl die Höhe. Als wären die Kosten für einen Pflegeheimplatz nicht eh schon kaum zu stemmen, müssen sich Berliner Patienten jetzt auch noch mit einer dreisten Abzock-Aktion herumschlagen. Die Verbraucherzentrale warnt: Einige Heimbetreiber berechnen Pflegebedürftigen jene 300 Euro Energiepreispauschale, welche diese von der Bundesregierung erhalten haben. Völlig zu Unrecht!

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„Die Berechnung oder gar Abbuchung der Energiepreispauschale sind nicht zulässig“, stellt die Verbraucherzentrale Berlin klar. Denn: „Die Heimbetreiber werden bereits durch zahlreiche andere Maßnahmen entlastet.“

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Heimbetreiber werden durch andere Maßnahmen entlastet

Was ist passiert: Einige Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen in Berlin haben seit Anfang dieses Jahres Schreiben von ihrem Pflegeheimbetreiber erhalten, die der Verbraucherzentrale vorliegen. Dort wird einmalig zusätzlich zum regulären vereinbarten Heimkosteneigenanteil, der ohnehin im vergangenen Jahr stark gestiegen ist, die Energiepreispauschale in Rechnung gestellt oder sogar angekündigt, dass diese vom Konto abgebucht wird.

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Doch die Verbraucherzentrale stellt klar: Es besteht keine rechtliche Grundlage für die Berechnung der Energiekostenpauschale und erst recht nicht für eine Abbuchung über eine Einzugsermächtigung.

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Wenn das Pflegeheim die 300 Euro Energiepauschale von seinen Patienten fordert, tut es das zu Unrecht.
Wenn das Pflegeheim die 300 Euro Energiepauschale von seinen Patienten fordert, tut es das zu Unrecht. imago images/photothek

Es ist nicht Sinn und Zweck der Energiekostenpauschale, die von der Bundesregierung ausgezahlt wurde, dass diese an die Pflegeheime weitergegeben werden muss. Sie ist alles andere als zweckgebunden. Ihre Auszahlung ist nicht davon abhängig, ob die Empfänger tatsächlich hohen Preissteigerungen im Energiebereich ausgesetzt waren.

Sie wird auch nicht beim Bezug von einkommensabhängigen Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) angerechnet. „Es steht den Heimbewohnerinnen vielmehr frei, über diese einmalige Zahlung nach Belieben zu verfügen“, erklärt die Verbraucherzentrale.

Und noch etwas stellen die Verbraucherschützer ganz klar fest: Die Heimbetreiber sind nicht auf diese Unterstützung durch die Patienten angewiesen, auch nicht als Spende! Sie werden bereits durch mehrere Maßnahmen entlastet.

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Was tun, wenn Pflegeheim die Energiepauschale einfordert?

Erstens durch die umfangreichen Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom, welche die Bundesregierung eingeführt hat. Zweitens haben die Heimbetreiber die Energiekosten bei den Entgelterhöhungen für Verbraucher im vergangenen Jahr eingepreist. Drittens hat die Bundesregierung ein Hilfsprogramm in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro für (teil-)stationäre Pflegeinrichtungen aufgelegt, um die flächendeckende pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Und was kann man tun, wenn das Pflegeheim die Energiepauschale dennoch einfordert oder gar einfach eingezogen hat?  Pascal Bading, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Betroffene sollten unbedingt Widerspruch einlegen gegen diese Zweckentfremdung der Energiepreispauschale. Sonst zahlen sie im Zweifel zu viel an den Heimbetreiber.“

Bei bereits erfolgten Abbuchungen sollte das Geld zurückgebucht werden. Den verbleibenden Eigenanteil am Heimentgelt sollten die betroffenen Heimbewohner überweisen. Gegebenenfalls sollte auch die Pflegekasse über diese Vorgehensweise informiert werden.