Til Schweiger muss seine Einnahmen offenlegen.
Til Schweiger muss seine Einnahmen offenlegen. imago

Die Produktionsfirma Barefoot Films von Produzent und Schauspieler Til Schweiger muss die Einnahmen aus den Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ offenlegen.

Eine Berufung der Produktionsfirma sowie eines Film- und Medienkonzerns gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin vom Oktober 2020 sei am Mittwoch nach einer mündlichen Erörterung zurückgezogen worden, teilte das Berliner Kammergericht mit. Damit sei das Teilurteil des Landgerichts rechtskräftig.

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Klägerin ist die Drehbuchautorin der beiden Erfolgsfilme, Anita Decker, die sich ungerecht bezahlt fühlt. Ob allerdings tatsächlich Zahlungsansprüche Deckers bestehen, müsse in einem weiteren Verfahren geklärt werden, so das Kammergericht.

Schweigers Filme von 2007 und 2009 zogen zusammen mehr als zehn Millionen Zuschauer an

Das Landgericht Berlin hatte den Auskunftsanspruch Deckers mit dem überdurchschnittlichen Erfolg der beiden Filme begründet, der Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung gebe.

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Die Drehbuchautorin könne Auskunftserteilung und Rechnungslegung verlangen, um mögliche weitere finanzielle Ansprüche ermitteln zu können. Dabei geht es etwa um DVD-Verkäufe, Streamingdienste und Pay-TV.

Hintergrund der sogenannten Stufenklage Deckers ist der „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Die Filme von 2007 und 2009 zogen demnach zusammen mehr als zehn Millionen Zuschauer an.

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