Hendrik M. (47) im November 2021. Damals  gab es den ersten Anlauf für das jetzige Verfahren. Im zweiten Anlauf wurde in Abwesenheit über ihn verhandelt.
Hendrik M. (47) im November 2021. Damals gab es den ersten Anlauf für das jetzige Verfahren. Im zweiten Anlauf wurde in Abwesenheit über ihn verhandelt. Pressefoto Wagner

Auf den verurteilten Mörder wartete wieder einmal ein Gericht. Doch der aus Thüringen stammende Hendrik M. (47), der als „Satansmörder von Sondershausen“ für Entsetzen sorgte, schickte nur seinen Anwalt.

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Erster Punkt der Anklage: Nazi-Symbole auf T-Shirts und CDs. Hakenkreuze, SS-Totenköpfe und verbotene stilisierte Keltenkreuze. Über einen Online-Versandhandel sei der braune Dreck zwischen Oktober 2014 und November 2015 vertrieben worden.

Im Internet soll Hendrik M. CDs mit Hass-Liedern und antisemitischer Hetze angeboten haben

Zweiter Vorwurf: Volksverhetzung. Ab Juli 2015 habe M. über das Internet eine CD angeboten, deren Lieder Texte voller Hass und antisemitischer Hetze beinhalten. Lieder, die mit „Heil Hitler“ enden.

Der „Satansmord von Sondershausen“: Am 29. April 1993 bekommt der 15-jährige Sandro B. auf dem Schulhof einen Zettel zugesteckt. Eine Verabredung: „20 Uhr am Rondell“. Eine Falle. Drei Mitschüler stecken dahinter. In einer Hütte wird der Junge an einen Stuhl gefesselt, gefoltert und erdrosselt.

„Satansmord von Sondershausen“: Hendrik M. erhielt acht Jahre Jugendstrafe

Das Trio gehörte zu einer auffälligen Clique. Teenager, die zusammen in einer Black-Metal-Band spielten. Schwarz gekleidet, bleich geschminkt, gern auf Friedhöfen unterwegs, mit einer Vorliebe für Horrorfilme.

Hendrik M. erhielt acht Jahre Jugendstrafe. Er kam vorzeitig aus dem Knast, fiel kurz darauf wegen rechtsextremer Taten auf, setzte sich in die USA ab. Zielfahnder spürten den Neonazi im Sommer 2000 auf. Sein Antrag auf Asyl in den USA scheiterte. Er wurde ausgeliefert, saß dann bis 2007 im Gefängnis.

Er versuchte sich in Berlin. 2009 eine Razzia bei ihm und einem Kumpel. Rund 12.000 CDs und Schallplatten beschlagnahmte die Polizei damals. 2011 erhielt er in Berlin eine Bewährungsstrafe, ging im Dezember 2014 nach Thüringen zurück.

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Im jetzigen Verfahren erging per Strafbefehl ein Jahr Haft auf Bewährung. M. legte dagegen Einspruch ein. Verhandelt wird nun ohne ihn. Ein „Deal“ mit maximal elf Monaten auf Bewährung steht im Raum. Bis zum 25. Mai soll sich M. entscheiden.