Am 12. August 2018 starb die 13-jährige Ronja bei einem schweren Straßenbahnunfall.
Am 12. August 2018 starb die 13-jährige Ronja bei einem schweren Straßenbahnunfall. Foto: Eric Richard

Ein Fahrrad ist an einem Laternenpfahl angeschlossen. Das weiße Geisterrad, das der ADFC für jeden getöteten Radfahrer in Berlin aufstellt, steht am Blockdammweg in Rummelsburg. Auf einem weißen Schild mit einem schwarzen Kreuz steht: „Radfahrerin, 13 Jahre. 12.08.2018“. Es ist der Tag, an dem Ronja starb. Der Tag, an dem das Mädchen einen schweren Straßenbahnunfall zunächst überlebt hatte und dann bei einem Rettungsversuch getötet wurde, zerquetscht von 34 Tonnen. So viel wog die Straßenbahn, die von der Feuerwehr angehoben wurde, um das eingeklemmte Kind darunter zu befreien – und die dann abrutschte.

Lesen Sie auch: Tod unter der Straßenbahn: Freispruch für Feuerwehrleute! >>

785 Tage sind seitdem vergangen. Tage, an denen Ronjas Eltern hofften, eine Antwort auf die Frage nach dem Warum zu erhalten. Schlaflose Nächte, in denen Uwe L., der Vater, und Jeanette K., die Mutter, im Internet recherchierten, um zu erfahren, wie man Straßenbahnen sicher von den Schienen hebt. Endlose Stunden, in denen sie sich quälende Gedanken machten, wie die letzten Minuten im Leben ihres Kindes ausgesehen haben könnten.

Die Eltern sagen, dass sie niemanden im Gefängnis sehen wollen für das Geschehene. Aber sie wollen, dass jemand die Verantwortung dafür übernimmt. Deshalb richtet sich ihre Hoffnung derzeit auf das Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten. Seit Ende August soll dort geklärt werden, warum die Rettung des Kindes, die so vielversprechend anlief, tödlich endete. Angeklagt sind zwei leitende Feuerwehrbeamte. Der damalige Einsatzleiter Torsten B. und der Staffelführer des Rüstwagens, Kai-Uwe K., müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Sie sollen bei der Bergung des Mädchens ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben.

Lesen Sie auch: Tod der 13-jährigen Ronja: Zwei Feuerwehrleute wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Zwei Verhandlungstage sind bereits vergangen. Nach der ursprünglichen Planung hätte der Richter schon zu einem Urteil kommen sollen. Doch der Prozess zieht sich hin. Inzwischen wachsen die Zweifel, wie viel Schuld die beiden erfahrenen Feuerwehrmänner am Tod des Kindes trifft. Und ob neben ihnen nicht auch noch andere Verantwortliche auf der Anklagebank sitzen müssten: Beschäftigte eines weiteren Landesunternehmes – der BVG. Denn sowohl die Verkehrsbetriebe als auch die Feuerwehr waren nur unzureichend auf die Rettung von Menschen, die unter eine Straßenbahn geraten, vorbereitet. Der Prozess, der große Aufmerksamkeit erregt und der von anderen Feuerwehren und Feuerwehrschulen zwischen Flensburg und Konstanz beobachtet wird, offenbart ein breites Behördenversagen. Er zeigt fast minutiös auf, was an dem Tag wirklich geschah und welche Pannen zu Ronjas Tod führten.

Die 13-jährige Ronja
Die 13-jährige Ronja

Am Nachmittag des 12. Juni 2018 bereiten Ronja und ihre Freundin einen Vortrag für die Schule vor. Als sie fertig sind, steigen sie auf ihre Fahrräder. Sie wollen Pizza holen. Zusammen fahren sie den Blockdammweg hinunter in Richtung Köpenicker Chaussee. Kurz vor der Kreuzung biegt Ronja, die etwas hinter ihrer Freundin radelt, nach links ab. Sie will den Weg nehmen, der über die Gleise der Straßenbahn zur Tankstelle führt. „Hier entlang“, ruft sie ihrer Freundin zu, die noch immer auf dem Fahrradweg unterwegs ist. Es sind die letzten Worte, die das Mädchen von Ronja hört.

Ronja bemerkt die herannahende Straßenbahn der Linie M21 nicht. Das Kind wird von der Tram auf der asphaltierten Überführung erfasst und gerät unter die Bahn. In 98 Prozent solcher Unfälle sind die Verunglückten sofort tot. Doch Ronja hat zu diesem Zeitpunkt „ein furchtbares Glück“, wie der Verkehrssachverständige im Prozess sagt. Sie wird in das tiefer liegende Schottergleisbett der nahen Haltestelle geschleudert und erst dort überrollt. Unter dem Drehgestell bleibt das Kind liegen, eingeklemmt in einem Zwischenraum von nur 20 Zentimetern. Doch Ronja lebt. Es ist gegen 16.30 Uhr.

Zu dieser Zeit ist die Polizistin Mandy K. mit dem Auto auf dem Weg in den Feierabend. Sie sieht die Bahn, die nur auf halber Länge in der Haltestelle steht, sie nimmt ein auf den Gleisen liegendes Fahrrad wahr und, wie sie sagt, „ganz viele Leute“. Sie stellt ihr Auto ab und rennt zu ihnen. Ein Mann ruft Mandy K. zu, dass die Bahn zurückgesetzt werden müsse.

Dann hört die Polizistin außer Dienst eine Stimme unter der Bahn. Mandy K. legt sich vor die Tram auf den Boden und sieht das eingeklemmte Mädchen. Ronja ist ansprechbar. Das Kind nennt Mandy K. seinen Namen. Es kann die Arme bewegen. Ronja ruft mit angstvoller Stimme, dass sie nicht tot sein wolle. Mandy K. versucht, das Kind zu beruhigen. „Du bist nicht tot“, sagt sie.

Der Kran der BVG kommt nicht und der Verkehrsmeister hat keine Antwort

Um 16.33 Uhr geht bei der Feuerwehr der Alarm „Person unter Zug“ ein. Wenig später trifft Einsatzleiter Torsten B. als zweiter Retter am Unglücksort ein. Er ist seit 1997 bei der Feuerwehr, gilt als erfahren. Der Einsatzleiter alarmiert weitere Rettungskräfte. Zeitgleich, so erzählt es Torsten B. im Prozess, sei der Verkehrsmeister der BVG eingetroffen. Der Einsatzleiter fragt ihn, wann der Hebekran der BVG eintreffen werde. Der Verkehrsmeister habe keine Antwort darauf gehabt, sondern mit der Leitstelle telefoniert. Inzwischen ist auch Ronjas Mutter an der Unglücksstelle eingetroffen. Sie wurde telefonisch informiert, dass Ronja etwas passiert sei. Sie weiß aber, dass ihre Tochter lebt.

Der Kran der BVG lässt auf sich warten. Die Feuerwehr kann ihren eigenen Kran nicht einsetzen – wegen der Oberleitung. Wertvolle Minuten vergehen. Zeit, in der Ronjas Stimme immer schwächer wird. Zwei Feuerwehrleute erklären sich bereit, von vorn unter die Tram zu dem verunglückten Mädchen zu kriechen. Steffen T. und Uwe N. haben ein Rettungsbrett dabei, mit der sie das Kind unter der Bahn hervorziehen wollen.

Feuerwehrmann Steffen T. gelingt es, sich fast bis zu dem Mädchen vorzuarbeiten. Dann wird es zu eng, um weiterzukommen. Der Feuerwehrmann erfährt, dass Ronja mit einem Fuß feststeckt. „Mädchen, du schaffst das“, ermuntert er sie, noch einmal zu versuchen, freizukommen. Vergebens. „Ein Anheben der Bahn um nur zehn Zentimeter hätte gereicht, um das Kind hervorzuziehen“, sagt Steffen T. nun mit gefasster Stimme vor Gericht.

Der Kran der BVG ist immer noch nicht da. Es ist auch nicht absehbar, wann er kommt. Jetzt liegt die Entscheidung bei Einsatzleiter Torsten B. Viel Zeit zum Überlegen hat er nicht. Ronjas Zustand trübt sich nach Aussage der Feuerwehrleute offensichtlich immer wieder ein, sie antwortet kaum noch. Der Einsatzleiter hat eine Tochter, die im selben Alter ist wie Ronja. Er ist zur Feuerwehr gegangen, um Leben zu retten. Er will Ronja aus ihrer lebensbedrohlichen Lage befreien. Er sagt, dass er davon ausgehen musste, dass das Kind ein Überrolltrauma erlitten habe und sofort intensivmedizinisch versorgt werden müsse. Auch wenn die Notärztin diese Überlegungen nicht hundertprozentig teilt.

Alles lief so ab wie immer – und doch war es nicht richtig

Torsten B. ringt mit sich. Es sei eine einsame Entscheidung gewesen, wie sie Einsatzleiter der Feuerwehr häufig treffen müssten, sagt später ein Kollege. Torsten B. ruft nach wenigen Minuten Kai-Uwe K. zu sich, der nun mitangeklagt ist. Er beauftragt den Staffelführer des Rüstwagens, die Straßenbahn anheben zu lassen.

Feuerwehrmänner bereiten alles vor, das Kind mit eigenen Geräten zu retten. Die Tram wird an zwei Stellen versteift. Im Prozess wird klar, dass das nicht genügte. Die Retter hätten noch zwei weitere Stellen präparieren müssen, damit die Bahn nicht ins Wanken gerät. Doch das wissen die Männer offenbar nicht. Sie sagen, sie haben alles so gemacht wie immer.

Als der Kran der BVG kam, war es zu spät.
Als der Kran der BVG kam, war es zu spät. Foto: Morris Pudwell

Die Rettungskräfte setzen sogenannte hydraulische Büffelheber an. Alles läuft so ab, wie es ihnen bei Übungen auf einem Betriebshof der BVG gezeigt wurde. Als sie mit den Vorbereitungen fertig sind, fragen Staffelführer Kai-Uwe K. und Einsatzleiter Torsten B., so sagt es B. vor Gericht aus, noch einmal den Verkehrsmeister, ob sie die Bahn so anheben können. Der BVG-Mitarbeiter hebt beide Daumen.

Die 34 Tonnen heben ab. Steffen T., der unter dem Wagen liegt, ruft: „Wir brauchen mehr Höhe!“ Staffelführer Kai-Uwe K. beobachtet das Heben der Bahn von vorne. Er gibt Anweisungen, damit die Tram gleichmäßig an Höhe gewinnt. Die Büffelheber müssen nachjustiert werden. „Ich war mir hundertprozentig sicher, dass wir es schaffen“, wird ein auf dem Rüstwagen eingesetzter Feuerwehrmann später sagen.

Einen Unterbau aus Hartholzbohlen zu bauen, auf dem die schwere Bahn Stufe für Stufe abgesetzt werden kann, das erwägen die Retter nicht. Obwohl es empfohlen wird. Doch ein solcher Unterbau kostet Zeit: 30 bis 45 Minuten. Zudem ist es schwierig, weil die Bahn auf der einen Seite an der höher gelegenen Haltestelle steht. Der Unterbau müsste von vorne erfolgen. Doch dann ist der Weg zu Ronja versperrt. Und bei den Übungen ging es schließlich auch immer ohne die Holzbohlen. „Es war uns wichtig, schnell an Höhe zu gewinnen“, sagt ein Feuerwehrmann vom Rüstwagen.

Lesen Sie auch: Tod einer Schülerin (13): Wie viel Schuld haben diese Feuerwehrmänner auf sich geladen?

Zunächst geht auch alles gut. Die Hälfte der notwendigen Höhe ist erreicht. Doch da fängt die Straßenbahn an zu schwingen. Die Büffelheber kippen weg. Die Straßenbahn stürzt neben die Schienen ins tiefere Gleisbett. Ein Gutachter ermittelt, dass der Platz unter der Bahn, wo Ronja lag, nur noch sieben Zentimeter betrug. Auch für ein junges Mädchen sind sieben Zentimeter viel zu wenig, um zu überleben.

Für Sekunden herrscht nun eine unheimliche Stille. Dann wird es hektisch. Hebekissen werden geholt, die beiden Feuerwehrmänner schwer verletzt geborgen. An das Kind kommen die Retter noch immer nicht heran. Erst als der Hebekran der BVG endlich eintrifft, kann Ronja geborgen werden. Sie ist tot.

Warum der Kran so lange brauchte, ist mittlerweile klar. Im Prozess kommt zur Sprache, dass der Wagen in der Treskowallee im Stau stand und dann Probleme mit den Bremsen hatte. Der Kranwagen ist alt, das Fahrgestell stammt aus dem Jahr 1995, der Aufbau ist sogar neun Jahre älter. Und ein neues Gerät zum Heben von Straßenbahnen stand wohl nie oben auf der Prioritätenliste der BVG. Dafür schafften die Verkehrsbetriebe öffentlichkeitswirksam mehrere Abschleppwagen für 660.000 Euro an, um die Busspuren frei zu halten.

Es ist nicht das einzige Erstaunliche in diesem Fall. So gibt es vom Hersteller Bombardier eine genaue Handlungsanweisung zum Heben einer Niederflurbahn. Darin ist aufgeführt, dass eine Tram mit vier Spannschlössern versteift werden muss, um sie sicher zu machen. Auf dem Rüstwagen der Feuerwehr sind jedoch nur zwei dieser Schlösser vorhanden. Mehr verwendeten die Retter nie – weder bei Unfällen noch bei den Übungen der BVG. Dabei soll die Handlungsanweisung dem technischen Dienst der Verkehrsbetriebe durchaus bekannt sein. Steffen Lask, der Anwalt des angeklagten Einsatzleiters, spricht von Herrschaftswissen der BVG, das nicht an die Retter weitergereicht worden sei.

Ronjas Eltern (im Bild) fordern Aufklärung über die Umstände der Bergung.
Ronjas Eltern (im Bild) fordern Aufklärung über die Umstände der Bergung. Foto: Markus Wächter

Zudem fanden die Übungen der Feuerwehr bei der BVG unter „Laborbedingungen“ statt. Die zu hebende Straßenbahn befand sich immer auf glattem Boden, nie auf Schottergleisen. Und sie stand „richtig herum“. Feuerwehrmänner beteuern als Zeugen, sie hätten nicht gewusst, dass es sich bei dem Unglückszug um eine sogenannte Zwei-Richtungs-Straßenbahn gehandelt habe, die, wie in diesem Fall, auch rückwärtsfahrend unterwegs sein kann. So müssen die Bahnen nicht wenden. Für einen Laien ist nicht erkennbar, dass die Tram im Grunde rückwärts fährt, weil dieser Wagentyp an beiden Enden einen Führerstand hat. Doch ist es ein Unterschied, ob vorne oder hinten angehoben werden muss.

Der Richter muss die Aufgabe der ermittelnden Staatsanwältin übernehmen

Und noch etwas macht sprachlos: Bei der Anhörung des technischen Hauptsachbearbeiters der BVG vor Gericht kommt heraus, dass der Verkehrsmeister offenbar unberechtigt seine Einwilligung zum Anheben der Tram gab. „Der Verkehrsmeister ist nicht in der Lage zu sagen, wie eine Straßenbahn sicher angehoben werden kann“, erklärt Manfred M. Er sei lediglich für die Aufrechterhaltung des Verkehrs zuständig. Bei den Übungen habe er nie einen Verkehrsmeister gesehen, sagt M. Und auch das muss der BVG-Mitarbeiter zugeben: Die Feuerwehr habe erst nach dem Unglück erfahren, wie eine Bahn richtig und sicher versteift werde.

Dabei ist die Feuerwehr darauf angewiesen, wichtige Informationen vorab zu bekommen. Denn der Technische Dienst mit seinen rund 150 Mitarbeitern muss viele Probleme lösen: von der Havarie im Heizkraftwerk über einen Unfall mit einem ICE bis zur Beseitigung von Flusssäure. „Dazu benötigen wir vor den Einsätzen immer die Informationen der Betreiber und auch Ansprechpartner vor Ort“, sagt ein leitender Beamter der Feuerwehr, der den Prozess mitverfolgt. Bei der Deutschen Bahn etwa sei das der Notfallmanager. Bei der BVG habe man bis zu Ronjas Tod immer auf den Mitarbeiter mit der orangefarbenen Weste gesetzt. „Ein Fehler, wie sich herausgestellt hat“, sagt der Beamte.

Mit jeder Zeugenaussage sehen die Eltern Ronja ein weiteres Mal sterben. Und der Prozess macht deutlich, dass der Tod des Mädchens absolut vermeidbar gewesen wäre. Ronjas Eltern wissen, dass die Feuerwehr ihr Kind nur retten wollte. Die Mutter sagt in einer Prozesspause, dass man keinen Groll gegen die Helfer hege. Der Vater sagt, dass die Versäumnisse ans Licht kommen und dass niemand mehr so sterben dürfe wie seine Tochter. Dass die Straßenbahnstrecken sicherer werden müssten. Dass so ein Unfall jeden treffen könne.

Fraglich ist, warum die zuständige Staatsanwältin nicht schon im Ermittlungsverfahren BVG-Verantwortliche vernahm und sich nur auf die Feuerwehr konzentrierte. Die Rolle der BVG zu hinterfragen, diese Aufgabe hat nun der Vorsitzende Richter übernommen. Er will an diesem Montag Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens als Zeugen hören.

„Die BVG hatte es nicht eilig“

Das Verkehrsunternehmen äußert sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht gegenüber der Presse. Doch wer meint, dass sich seit dem tragischen Tod der Schülerin etwas geändert hat, irrt. Nach wie vor hat die BVG nur den einen alten Kranwagen, auf den die Feuerwehr bei einem ähnlichen Unfall im Oktober 2019 in Prenzlauer Berg ebenfalls wieder lange warten musste. Die Rettung des überlebenden Fußgängers, der unter eine Tram geraten war, zog sich über zwei Stunden hin.

Im Jahr nach Ronjas Unglück hat die BVG vier der fünf geplanten Straßenbahn-Übungen mit der Feuerwehr abgesagt. Auf den Feuerwehrrüstwagen sind immer noch nur zwei statt der notwendigen vier Spannschlösser vorhanden. Die Retter müssen deshalb noch immer auf den Gerätewagen der BVG warten, um weitere Spannschlösser einsetzen zu können. Warum die Feuerwehr sich die Spannschlösser nicht besorgte beziehungsweise von der BVG einforderte, ist aber genauso unklar wie die Frage, wie energisch die Feuerwehr nach den Absagen auf Ersatztermine für gemeinsame Übungen drängte.

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Feuerwehr und BVG, auf die die Feuerwehr nach Ronjas Tod nach eigenen Worten gedrängt hatte und in der unter anderem die Aus- und Fortbildung geregelt ist, wurde erst vor wenigen Wochen unterschrieben. „Die BVG hatte es nicht eilig“, sagt der Leitende Branddirektor Reimund Roß, Chef der Direktion West, vor Gericht.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wie die Feuerwehr heute bei einem Unfall wie damals verfahren würde, sagt ein Feuerwehrmann, der auf dem Rüstwagen fuhr: „Wir würden jetzt auf den BVG-Kran warten.“ Egal, wie lange das dauert.