Nach Blockade in Berlin

Richter verweigert Strafbefehl gegen Klima-Kleberin der „Letzten Generation“: Klimakrise ist „objektiv dringliche Lage“

Derzeit werden immer höhere Strafen für die Klima-Kleber gefordert. Ein Richter macht beim Überbietungskampf nicht mit.

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Klima-Aktivisten der Letzten Generation blockieren eine Straße in Berlin.
Klima-Aktivisten der Letzten Generation blockieren eine Straße in Berlin.dpa/Paul Zinken

In der deutschen Politik herrscht derzeit ein Überbietungswettbewerb darüber, wer die härtesten Strafen für die Klima-Kleber der „Letzten Generation“ fordert. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte ihre Statements dazu abgegeben. Ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten will dieses Spiel aber offensichtlich nicht mitspielen. Er verweigerte einen Strafbefehl.

„Letzte Generation“: Zahlreiche Verfahren gegen Klima-Kleber in Berlin

Seit Mitte Oktober sind die Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ und anderer Organisationen beinahe jeden Tag in Berlin und anderen deutschen Großstädten auf der Straße, um mit Blockaden und anderen Aktionen die Politik für die Dringlichkeit, die der Klimaschutz hat, zu sensibilisieren. Dafür nehmen sie festnahmen und auch Gerichtsprozesse in Kauf. Aktuell sind bei den Berliner Gerichten mehr als 170 Verfahren gegen die Aktivisten anhängig. Meist geht es dabei um Nötigung und im Falle einer mehrfachen Blockade oft auch Widerstand. 

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So war es auch in einem Fall Anfang Oktober, bei dem es um eine dreieinhalbstündige Blockade des Frankfurter Tors ging. Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen eine Frau einen Strafbefehl beim Gericht. Üblicherweise stimmen die Richter dem zu, ernst nach dem Einspruch der Beschuldigten wird daraus dann eine Verhandlung. Doch in diesem Fall kam es anders: Der Richter lehnte den Strafbefehl und begründete das mit der Klimakrise, wie aus der Begründung des Beschlusses hervorgeht, aus dem die „taz“ zitiert.

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Klimakrise ist „dringliche Lage“: Darum gab es keinen Strafbefehl für Klima-Kleberin

Demnach erklärte der Richter, bei der Klimakrise handele es sich um eine „objektiv dringliche Lage“, die „wissenschaftlich nicht zu bestreiten“ sei. Um den Protest angemessen zu bewerten, sei es daher notwendig, das nur „mäßige politische Fortschreiten“ der Klimamaßnahmen zu berücksichtigen. Daher sei er zum dem Schluss gekommen, dass die dreieinhalbstündige Blockade „nicht verwerflich“. Auch, weil keine Rettungswege blockiert wurden und es an der Kreuzung regelmäßig zu Staus komme.

Den Vorwurf des Widerstandes soll der Richter demnach verworfen haben, da sich an den Asphalt zu kleben, keine Gewalt darstelle. Demonstrationen seien „lästig, aber für den demokratischen Rechtsstaat unerlässlich“, zitiert die „taz“ weiter aus der Begründung. Zudem betreffe das Anliegen der Aktivistin „alle Menschen, also auch die durch die Blockade betroffenen Fahrzeugführer“.

Gegen diesen richterlichen Beschluss legte die Staatsanwaltschaft laut der „Süddeutschen Zeitung“ Beschwerde ein. So wird der Fall nun vor dem Berliner Landgericht landen. Der richtiger vom Amtsgericht Tiergarten ist mit seiner Entscheidung den Strafbefehl abzulehnen in der Minderheit, aber nicht allein. Laut der „taz“ haben zwei weitere Amtsrichter aus Berlin ebenfalls Strafbefehle abgelehnt. 

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Die Sprecherin der „Letzten Generation“ Lilly Schubert begrüßte die Entscheidung des Richters. „Es erfordert Mut anzuerkennen, dass wir uns in einer Notstandssituation befinden“, erklärte sie gegenüber der „taz“.