Patricia Schlesinger: Am kommenden Montag werden die Details für ihren Rauswurf festgelegt.
Patricia Schlesinger: Am kommenden Montag werden die Details für ihren Rauswurf festgelegt. rbb/Thomas Ernst

Das Patricia Schlesinger (61) gefeuert wird, steht fest. So hatte es der Rundfunkrat festgelegt. Aber noch ist nicht klar, wie der Rauswurf der Ex-Intendantin des RBB genau vollzogen wird. Darüber soll nun der Verwaltungsrat des öffentlich rechtlichen Senders entscheiden. Darf die gefeuerte RBB-Chefin noch auf eine satte Abfindung hoffen?

Die Entscheidung des Rundfunkrates, Schlesinger als Intendantin abzuberufen, war nur die Ouvertüre. Damit wurde nur Auflösung ihres Dienstvertrages mit dem RBB nur formell in Gang gesetzt. Für die juristische Umsetzung ist aber der Verwaltungsrat des Senders zuständig. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, wird das Gremium nun am kommenden Montag (22. August) tagen.

Der Verwaltungsrat soll die konkreten Details des Rauswurfes der einstigen Chefin erarbeiten. Er kann auch festlegen, ob Schlesinger eine Vertragsauflösung samt Abfindung erhält.

Wie hoch könnte die Abfindung sein? Am weitesten verbreitet ist die Formel, wonach diese ein  halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. Das sieht dann so aus: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre beschäftigt war und zuletzt 2.000 Euro im Monat verdiente, würde nach der Faustformel eine Abfindung von 10.000 Euro erhalten.

RBB-Skandal: Wie könnte eine Abfindung für die Ex-Chefin ausfallen?

Bei Schlesinger wird es schwieriger. Wie hoch ihre gesamten Bezüge sind, ist nicht bekannt – außer der Gehaltserhöhung um 16 Prozent auf 303.000 Euro. Ein komplexes System von Boni habe dazu geführt, dass die tatsächlichen Einkünfte von Intendantin und Direktoren deutlich höher als die bisher bekannten Gehaltssummen seien, heißt es in einem Bericht des RBB-Rechercheteams.

Nimmt man die 303.000 Euro Jahresgehalt als bekannte Größe, kann man bei Schlesinger von einem Monatsgehalt von 25.250 Euro (ohne die Boni) ausgehen. Fast sechs Jahre war sie RBB-Intendantin. Wendet man nun die bereits erwähnte übliche Abfindungsformel an, bei der das letzte Monatsgehalt als Grundlage dient, könnte Schlesinger 75.750 Euro als Abfindung erwarten. In der Regel werden in Chefetagen, wenn man dort jemand loswerden will, mit wesentlich deutlich höheren Abfindungssummen gehandelt.

Die will man Schlesinger, der man unter anderem Vetternwirtschaft vorwirft, offenbar nicht zustehen. Wohin die Reise gehen wird, hatte die RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Dorette König schon deutlich angekündigt. Auf der  Sondersitzung zum Fall Schlesinger im brandenburgischen Landtag sagte sie: „Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir auch eine fristlose Kündigung nicht ausschließen.“

Zahlt man, um Rechtsstreit zu verhindern?

Das heißt im Klartext: Es wird offenbar keine Abfindung geben. Denn diese ist in der Regel nicht vorgesehen, wenn man mit jemanden ein Dienstverhältnis fristlos beendet. Möglich wär aber auch, jemanden  einen „Vergleich“ anzubieten, um einen eventuellen Rechtsstreit, der teuer werden kann, zu verhindern.

Egal, wie sich der Verwaltungsrat entscheiden wird – er steht selber unter Druck. Das Gremium, das aus sieben Mitgliedern besteht, ist das wichtigste Kontrollgremium des RBB. Er hat die Intendanz zu überwachen, auch deren Ausgaben. Das ist im Fall Schlesinger offenbar nicht ausreichend geschehen. Die amtierende Gremium-Chefin König räumte auf der Sondersitzung im brandenburgischen Landtag Mängel bei den Kontrollen ein.