Rad-Rambo behindert Rettungswagen – und wandert in den Knast
Der Rad-Rambo pöbelte und behinderte, während in einem Rettungswagen um das Leben einer 92-jährigen Patientin gekämpft wurde.

Während in einem Rettungswagen (RTW) der Feuerwehr um das Leben einer 92-jährigen Patientin gekämpft wurde, machte Radfahrer Udo K. (51) auf der Straße Zoff, pöbelte, behinderte.
Beim Urteil verschlug es ihm die Sprache: ein Jahr und zehn Monate Gefängnis – ohne Bewährung. Der Richter: „Ein Rettungsfahrzeug, das mit Blaulicht unterwegs ist, hat Vorfahrt. Sie haben anzuhalten, freie Fahrt zu verschaffen.“
Udo K. aber habe einen RTW „verfolgt und einen Unfall provoziert“. Dadurch sei die Behandlung der Patientin um zehn bis 15 Minuten verzögert worden. Der Richter zu K.: „Wie kommen Sie dazu, Helfer aufzuhalten!“ Lebensgefahr habe bestanden.
Es geschah am 1. März 2021. Ein Notruf aus einem Seniorenheim im Märkischen Viertel. Einer alten Dame gehe es sehr schlecht. Eile war geboten. Zwei Einsatzwagen kamen. Eine Reanimation, dann der Transport. Doch ein Rennrad-Fahrer störte.
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Die Anklage: „Er verwehrte in verkehrsfeindlicher Absicht zunächst die Vorfahrt des Rettungswagens, indem er sein Fahrrad nach links lenkte und dann versuchte, auf das Fahrzeug einzuschlagen.“
Der Rad-Rambo drohte mit erhobener Faust
Eine Feuerwehr-Angestellte: „Mit Vollspeed ist er dem RTW hinterher.“ Sie war im zweiten Wagen, konnte K. nicht überholen – „er fuhr in Schlangenlinien“. Dann eine Kurve. Der Rad-Rambo krachte gegen den Wagen. Anklage: „Er wollte einen Unfall verursachen.“ Um den RTW zu stoppen.
Der Fahrer stoppte, ging auf K. zu. Der habe mit erhobener Faust gedroht: „Du Idiot! Ich bring dich um!“ Wütend habe K. gebrüllt: „Ihr wollt mich mit Blaulicht nur ärgern, ihr habt gar keinen drin.“ Er habe beleidigt, bedroht, sich theatralisch auf die Straße fallen lassen, Hilfe aber nicht zugelassen.
Udo K., arbeitsloser Kaufmann, zum Richter: „Habe den Rettungswagen nicht gesehen, er überholte mich knapp, ich war verärgert.“ Nach dem Zusammenstoß habe er die Fassung verloren, das tue ihm sehr leid.
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Er wurde unter anderem des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gesprochen. Auch ohne die verursachte Verzögerung hätte es für die Patientin keine Überlebenschance gegeben. Der Richter: „Sonst ginge es um Mord und lebenslange Haft.“