Richter spricht von Selbstjustiz

Rabiate Rentnerin attackiert Gehweg-Radler

Wenn ihr Radfahrer auf dem Bürgersteig entgegenkommen, sieht Brigitte K. (70) rot. Einmal hat sie mit Reizgas gesprüht, ein anderes Mal ein Kind mit ihrem Korb zu Fall gebracht. Dafür bekommt sie ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung.

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Brigitte K. (70) blitzte beim Richter ab. Er warf ihr Selbstjustiz vor.
Brigitte K. (70) blitzte beim Richter ab. Er warf ihr Selbstjustiz vor.Pressefoto Wagner

Sie sprach von „Verteidigung“ auf dem Gehweg, der Richter nannte es Selbstjustiz gegen Radfahrer: Brigitte K. (70) verließ den Saal sichtlich bedient.

Um zwei Vorfälle ging es: Einem Radfahrer (22) soll sie auf einem Gehweg in Frohnau eine Ladung Reizstoff ins Gesicht gesprüht und zwei Monate später ein Mädchen (5) vom kleinen Rad geholt haben. Die Kleine stürzte zu Boden – erlitt Hautabschürfungen und einen blauen Fleck.

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Die Rentnerin konterte über ihre Anwältin: „Ich bin erschüttert, wie die Anklage die Dinge falsch darstellt.“ Nie sei es ihr darum gegangen, jemanden zu schädigen. Radfahrer H. sei ihr früher schon einmal über den Fuß gefahren – „aus Angst setzte ich deshalb einen Sprühstrahl, um ihn auf Abstand zu halten“.

Die Rentnerin: „Seit wann ist Verteidigung des eigenen Lebens Selbstjustiz?“

Der Richter: „Das ist Selbstjustiz.“ Die Rentnerin: „Seit wann ist Verteidigung des eigenen Lebens Selbstjustiz?“ Ihre Verteidigerin: „Sie handelte durch Notwehr gerechtfertigt.“

Der 19. Juni 2019 in Frohnau. Student H. benutzte als Fahrradfahrer mal wieder den Gehweg. H.: „Das Kopfsteinpflaster in der Wiltinger Straße ist so schlecht – alle Fahrradfahrer benutzte dort den Gehweg.“

Zum Ärger von Fußgängern. Rentnerin K.: „Wenn man was sagt, kriegt man freche Antworten.“ Und die Straße sei überhaupt nicht so kaputt. Sie nun zu H.: „Was halten Sie davon, das Rad zu schieben?“ H. zum Richter: „Das habe ich teilweise gemacht, wenn es voll war.“

Die Rentnerin mit der Tüte attackierte Gehweg-Radler.
Die Rentnerin mit der Tüte attackierte Gehweg-Radler.Pressefoto Wagner

Vor der Sprüh-Attacke habe sich Fußgängerin K. „extrem mittig“ auf dem Gehweg aufgehalten – „dann sprang sie mir in den Weg, hob den Arm und besprühte mich mit Pfefferspray.“

Zwei Monate später der Vorfall mit der kleinen Marie. Sie und ihre Mama waren per Fahrrad auf dem Weg zur Kita. Es war 7.45 Uhr, als sie auf dem Gehweg der Welfenallee durch Brigitte K. gestoppt wurden.

Die Mutter (29): „Sie machte keine Anstalten, zur Seite zu gehen. Als ich heran war, streifte ihr Korb am ausgestreckten Arm mein Rad, ich wich aus. Dann hörte ich, wie meine Tochter hinter mir stürzte.“ Frau K. „holte gerade ihren Korb aus dem Lenker meiner Tochter“. Die Rentnerin sei dann ohne Entschuldigung bei der kleinen Marie weitergegangen, habe sinngemäß gerufen: „Muss mich irgendwie vor Fahrradfahrer schützen.“

Der Richter: „Natürlich hat sich Radfahrer H. ordnungswidrig verhalten.“

Brigitte K. nun kopfschüttelnd: „Ich bin weit davon entfernt, einem Kind etwas anzutun.“ Sie habe die Kleine auf ihrem Rädchen hinter der Mutter gar nicht sehen können. Ihre Anwältin: „Seit Jahren ist sie Babysitterin, ein Menschenfreund.“ Nur aus Angst, dass ihr die Frau zu nahekommen könnte, habe sie den Korb von links nach rechts genommen.

Der Richter: „Natürlich hat sich Radfahrer H. ordnungswidrig verhalten. Sie hätten sagten können, dass er absteigen soll. Aber Sie wollten sich das nicht bieten lassen, suchten die Konfrontation.“ Auch im zweiten Fall habe sie sich Platz verschaffen wollen und vorsätzlich gehandelt.

Das Urteil: Wegen gefährlicher Körperverletzung sowie einfacher Körperverletzung ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung.