Prozess um versuchte Tötung in Berlin: Dieser Marzahner ging im Wahn mit einem Indianer-Beil auf die eigene Mutter los
Die Frau hat ihn umsorgt und geliebt, er aber rastete immer wieder aus. Die Richterin sprach jetzt von tragischen Verhältnissen.

Als seine Mutter (63) schlief, schlich er mit einem Beil an ihr Bett: 19-mal schlug Tom W. (33) zu, verletzte die Frau schwer.
Der Sohn nun vor Gericht. Er setzte seine Sonnenbrille nicht ab und schwieg. Seine Mutter mit im Saal. Etliche Frakturen sowie Schnitte im Gesicht und am Schädel hatte er ihr zugefügt. Plastische Chirurgen haben ihr Gesicht wiederhergestellt.
Tom W. hatte seine Mutter am 4. Mai brutal angegriffen. Die Frau, die ihn umsorgt und beschützt hatte. Er war nie ausgezogen aus dem Haus der Familie in Marzahn. Wenn der Sohn einen Ausraster hatte, beschwichtigte die Mutter. Der Vater (65): „Sie wollte immer Friede, Freude, Eierkuchen.“
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Es war später Abend, als die Mutter nach Hause kam. Der Sohn tigerte wieder einmal durchs Haus, fand keine Ruhe. Sie ging schlafen. Tom W. drosch zu. Der Vater: „Ich fand ihn über meine Frau gebeugt mit einem Tomahawk-Beil in der Hand.“ Tom sei wie in Trance gewesen.
Der Sohn sprang aus dem Fenster und wurde kurz darauf gefasst
Ein Gerangel um das Beil, dann floh der Sohn in sein Zimmer, verbarrikadierte die Tür, zündete den Haufen an. Flammen bis zur Decke. Der Vater hebelte die Tür auf und löschte mit Wassereimern. Der Sohn, der aus dem Fenster sprang, wurde kurz darauf gefasst.
Der Vater über den Sohn: „Eigentlich ganz solide – raucht nicht, trinkt nicht, keine Drogen.“ Tom W. arbeitete mal als Teile-Einrichter, war aber seit längerem ohne Job. Zunehmend verkroch er sich in seinem Zimmer, hockte vor dem Computer. Er fühlte sich verfolgt und hatte Angst, vergiftet zu werden.
Mutter muss die Tat des geliebten Sohnes körperlich und emotional verarbeiten
Die Richterin: „Das Verfahren offenbart im besonderen Maße Tragik auf allen Seiten.“ Der Sohn sei Opfer einer schweren psychischen Krankheit. Die Mutter müsse die Tat des geliebten Sohnes körperlich und emotional verarbeiten. Besonders traurig: Man habe den Eindruck, dass das Drama hätte verhindert werden können. Denn seit 2019 habe es Anzeichen gegeben, „dass er nicht nur ein Sonderling ist, sondern krank ist und in Behandlung gehört“.
Das Urteil: Seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet. Weil er akut psychotisch und deshalb schuldunfähig war, kann er nicht bestraft werden.