Prozess gegen Rapper Fler: Zweiter Anlauf startet
Wegen einer Erkrankung des Musikers war die ursprüngliche Verhandlung Ende November 2020 gescheitert.

Der Prozess gegen den aus der Hauptstadt stammenden Rapper Fler um acht Anklagen startet am Freitag in einem zweiten Anlauf. Dem 38-Jährigen wird vor dem Amtsgericht Tiergarten unter anderem Beleidigung, Sachbeschädigung, versuchte Nötigung, Fahren ohne Führerschein und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vorgeworfen.
Laut Anklage soll der Rapper immer wieder verschiedene Menschen beleidigt habe. Im Internet habe er einen anderen Künstler als „Bastard“ und ekeligen Hund bezeichnet. Der bürgerlich den Namen Patrick Losensky tragende Musiker soll zudem wiederholt Polizisten minutenlang beschimpft haben. Einem Journalisten soll er wiederum gedroht haben, ihm die Zähne auszuschlagen. Fler hatte zuletzt zwei Polizisten angezeigt, die er selbst beleidigt haben soll.
Verteidiger führte Meinungsfreiheit an
Wegen einer Erkrankung Flers war der ursprüngliche Prozess Ende November 2020 im ersten Anlauf gescheitert. In der damaligen Verhandlung schwieg der Rapper. Einer seiner Verteidiger erklärte damals, die angeblichen Beleidigungen seien im Lichte der Meinungsfreiheit zu sehen und im Kontext zu betrachten. Beleidigungen seien im Rapper-Milieu üblich und auch Ausdruck der künstlerischen Freiheit.
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Vor dem ersten Prozess hatten Fler und seine Anwälte der Deutschen Presse-Agentur in einer umfangreichen Mail mitgeteilt: „Wie in der Hauptverhandlung zu zeigen sein wird, ist ein erheblicher Teil der Tatvorwürfe der Sache nach unzutreffend, verfälscht oder derart aus dem Kontext gerissen, dass Anklage und Presseberichte die Geschehnisse nicht nur annähernd abzubilden imstande sind.“