Gericht entscheidet
Pop-up-Radwege sind rechtswidrig und müssen abgebaut werden
Geklagt hatte im Juni ein Abgeordneter der AfD gegen die kurzfristige Einrichtung von acht neuen Radwegen

Die sogenannten Pop-up-Radwege, die Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und einige Bezirke während der Corona-Pandemie einrichten ließen, sind nach einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig. Sie müssen demnach wieder entfernt werden.
Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und die Anordnung zwingend notwendig sei, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Montag mit. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverkehrsverwaltung nicht dargelegt, sondern sei fälschlich davon ausgegangen, sie müsse sie nicht begründen. Zudem könne die Pandemie nicht zum Anlass für solche Anordnungen genommen werden, da sie nichts mit der Verkehrslage zu tun habe.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Senatsverkehrsverwaltung kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Allerdings hat das keine aufschiebende Wirkung. Die müsste der Senat in einem extra Antrag begründen.

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Der AfD-Abgeordnete und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek hatte im Juni gegen die Einrichtung von acht neuen, kurzfristig angelegten Fahrradwegen in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg geklagt. Scholtysek teilte mit: „Dies ist ein Sieg der individuellen Mobilität gegen den Autohass. Wir freuen uns, dass erstmals linke Ideologen von Richtern in ihre Grenzen verwiesen wurden.“ Die AfD wolle sich weiter „gegen die vielfältigen Machenschaften - wie Straßensperren, Parkplatzverbote und immer höhere Gebühren - im verkehrspolitischen Umerziehungslager Berlin wehren“.
Verkehrssenatorin Günther und ihre Senatsverwaltung hatten im April den Bezirken einen Leitfaden zur Einrichtung dieser Radwege gegeben. Geplant war, dass aus den provisorisch angelegten Pop-up-Radwegen später bleibende werden sollten.
Laut Gericht müssen zunächst diese Radwege weichen: Gitschiner Straße/ Skalitzer Straße zwischen Halleschem Tor und Kottbusser Straße, Hallesches Ufer zwischen Halleschem Tor und Köthener Straße, Kottbusser Damm/Kottbusser Straße zwischen Kottbusser Tor und Hermannplatz, Lichtenberger Straße zwischen Holzmarktstraße und Straußberger Platz, Petersburger Straße zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee, Tempelhofer Ufer zwischen Schöneberger Straße und Halleschem Tor, Schöneberger Ufer zwischen Potsdamer Brücke und Köthener Straße, Kantstraße und Neue Kantstraße zwischen Messedamm und Budapester Straße.
BK