Die Richter und der Verteidiger im Gerichtssaal: Der Angeklagte Assaad A. wollte sich nicht vorführen lassen.
Die Richter und der Verteidiger im Gerichtssaal: Der Angeklagte Assaad A. wollte sich nicht vorführen lassen. Pressefoto Wagner

Kommissar Zufall sah plötzlich durchs Fenster: Assaad A. (32) hatte gerade einen Spielautomaten geknackt, als ein Polizist in Uniform die Pläne durchkreuzte, schließlich schoss.

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Der gelernte Friseur jammerte nun vor der Richterin: „Er hing an mir dran, schoss mir dann in die Beine, ich schlüpfte aus meinem gelben Pullover und kam noch bis zum Auto.“ Doch dann verließen ihn die Kräfte. Der Verfolger nahm ihn fest und holte den Notarzt.

Es geschah in der Nacht zum 6. April in Weißensee. Assaad A. war mit zwei mutmaßlichen Komplizen unterwegs. Einen Imbiss an der Buschallee nahmen sie ins Visier. Einer der Männer wartete im Auto.

Mehrere Faustschläge ins Gesicht habe ihm der Beamte verpasst, dann geschossen

Gegen 2.20 Uhr war ein Mitarbeiter gerade mit Aufräumarbeiten befasst. D. und ein Mittäter sollen den Angestellten mit einem Schraubendreher bedroht haben. Die Anklage: „Sie forderten die Herausgabe von Geld.“

Der Mitarbeiter (22) soll ihnen 160 Euro gegeben haben. Dann hätten sie sich im Nebenraum an einem Automaten zu schaffen gemacht.

Schnelle Beute schien greifbar: Lockenkopf A. zog die Geldkassette heraus. Aber Pech gehabt: „Durch das Aufhebeln wurde ein akustischer Alarm ausgelöst.“

Ein Polizist – uniformiert und bewaffnet – war gerade auf dem Heimweg. Er eilte zum Bistro. Blöd für die Täter: Ein Fenster stand offen. Was der Beamte sah, wirkte sehr verdächtig. Er fragte: „Was ist los?“

A. zur Richterin: „Ich rannte in den Keller, kam nicht weiter, bin wieder hoch, der Polizist kam mir entgegen.“ Mehrere Faustschläge ins Gesicht habe ihm der Beamte verpasst, dann geschossen.

Während Assaad A. blutend zu Boden ging, flohen die Komplizen unerkannt

Die Anklage geht davon aus, dass es zu einem Gerangel kam, A. dabei nach der Dienstwaffe des Polizisten gegriffen habe. Während A. blutend zu Boden ging, flohen die Komplizen unerkannt.

Das Aufhebeln des Spielautomaten gab A. nun zu – „aber ich habe nicht mit einem Schraubendreher gedroht“. Stunden vor der Tat habe er in dem Imbiss gegessen und am Automaten gespielt. A.: „Später habe ich erneut gespielt, dann aufgehebelt.“

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Die Anklage lautet auf versuchten Diebstahl im besonders schweren Fall und räuberische Erpressung. Mehrere Jahre Knast drohen. Fortsetzung: Donnerstag.