Covid-19-Verordnung

Polizei schickt Corona-Patrouille auf Streife

Neue Spezialeinheit der Polizei schließt in der Nacht zu Dienstag 41 trotz Verbots geöffnete Lokale, Wettbüros und weitere Einrichtungen. Die Beamten schrieben 22 Strafanzeigen und lösten fünf öffentliche Versammlungen auf.

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Kräfte einer Einsatzhundertschaft kontrollieren, ob sich Betroffene an die Verordnung zur Schließung von Lokalen und weiteren Einrichtungen halten.
Kräfte einer Einsatzhundertschaft kontrollieren, ob sich Betroffene an die Verordnung zur Schließung von Lokalen und weiteren Einrichtungen halten.

Berlin - Kneipen, Bars und Clubs dürfen aufgrund der Corona-Krise in Berlin derzeit nicht geöffnet haben. Doch nicht alle Wirte und Event-Veranstalter halten sich an das Verbot. Das bedeutet viel zusätzliche Arbeit für die Polizei, die die Einhaltung der Schließung kontrollieren muss. Dafür wurde behördenintern eine eigene Einsatztruppe gebildet. In der Nacht zu Dienstag hatten die rund 100 Männer und Frauen dieser neu gebildeten Einheit alle Hände voll zu tun

Um 18 Uhr rückten die Einsatzkräfte aus und kontrollierten bis sechs Uhr morgens vor allem  in Bezirken wie Friedrichshain oder Kreuzberg die Einhaltung der Verordnung.„Unsere Kollegen mussten 41 Objekte schließen, die trotz der Verordnung geöffnet hatte“, sagte eine Polizeisprecherin der Berliner Zeitung. Dazu kamen „fünf Ansammlungen“ größerer Menschenmengen, die „aufgelöst wurden“, so die Sprecherin weiter.

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Polizei leitet 22 Strafverfahren ein

Insgesamt wurden 22 Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz geschrieben. Hier drohen je nach Schwere des Verstoßes Geldstrafen von bis zu 25 000 Euro. Sollten durch den Verstoß zudem Erreger verbreitet oder Menschen nachweislich infiziert werden, droht unter Umständen sogar eine mehrjährige Haftstrafe. Dass nicht in allen Fällen Anzeige erstattet wurde liegt nach Angaben der Polizei daran, dass hier „glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden konnte, dass die Verantwortlichen nicht wussten, dass sie von der neuen Verordnung betroffen sind“.

In anderen Fällen hingegen sei „offensichtlich gewesen, dass die Verordnung bewusst ignoriert“ worden sei. Als Beispiel nannte die Sprecherin eine Lokalität, die nach außen hin geschlossen gewirkt habe. Erst bei genauerem Hinsehen hätten die Einsatzkräfte festgestellt, dass hier „Kundschaft heimlich durch einen Hintereingang eingelassen wurde“.  Bei dem Großteil der Fälle der Nacht zu Dienstag seien alle durchgeführten polizeilichen Maßnahmen „auf Akzeptanz“ gestoßen, ohne dass es Widerstände oder „unnötige Diskussionen“ gegeben habe.

Es gehöre zum „Kernbereiche des polizeilichen Handelns, auch die Durchsetzung der Rechtsverordnung sicherzustellen“, sagte Christian Steiof, Chef des Landeskriminalamtes  im Innenausschuss. Daher sei die nun eingesetzte „Abschnittsführungsgruppe mit unterstellten Hundertschaften“ eingerichtet worden. Koordiniert werden diese Einsatzkräfte   im Wechsel durch verschiedene Abschnitte.   Dabei sieht die derzeitige Organisationsstruktur der Polizei einen 12-Stunden-Takt vor. „Dazu kommen natürlich die ohnehin im Einsatz befindlichen Polizeistreifen“, so eine Polizeisprecherin. Je nach Bedarf könne die neue Truppe zudem jederzeit „aufgestockt oder heruntergefahren“ werden“. Dazu werde „die Lage täglich neu bewertet“.

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Trinkgelage vor Spätis werden zum Problem

Grundsätzlich müssen die Beamten nicht nur Kneipen und Clubs im Auge haben. Denn von der Verordnung sind auch Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen betroffen. Ebenfalls geschlossen bleiben müssen Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen sowie ähnliche Einrichtungen und Vergnügungsstätten wie Bordelle oder Massagesalons mit erotischem Angebot. Auch nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern sind untersagt. Vor allem in Szene-Hot-Spots in Bezirken wie Kreuzberg wurden in den vergangenen Nächten zudem größere Gruppen meist jugendlicher Teilnehmer beobachtet, die sich in und um die dortigen Spätis versammelten und Trinkgelage veranstalten.

Nach derzeitiger Rechtslage fallen Spätis nicht unter die Verordnung und dürfen demnach geöffnet haben. Ob die bestehende Verordnung hier möglicherweise geändert wird, war am Dienstag noch unklar. Meldungen via Notruf Am Wochenende hatte die Polizei via Twitter-Tweet zwischenzeitlich zudem darum gebeten, trotz des Verbotes geöffnete Kneipen oder Clubs nicht über Notruf zu melden. „Wir haben festgestellt, dass der Notruf überlief“, so LKA-Chef Steiof im Innenausschuss.

Allerdings sei besagter Tweet „zwei Stunden, nachdem wir unsere Maßnahmen angefangen haben“ gepostet worden. Steiof weiter: „Jetzt in dieser Form würde der Tweet wahrscheinlich nicht mehr gelten, je umfangreicher wir mit Kräften an die Einhaltung der Verordnung rangehen“.