Verstöße festgestellt

Polizei kontrolliert in Berliner Bordellen die Kondompflicht

In Treptow-Köpenick kontrollieren Polizei und Ordnungsamt jetzt Bordelle. Vereinzelt wurde die Kondompflicht nicht eingehalten, teilte das Bezirksamt mit.

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Ein Kondom wird aus der Packung genommen.
Ein Kondom wird aus der Packung genommen.Imago-Images/Odilon Dimier

Im Bezirk Treptow-Köpenick haben Einsatzkräfte des Berliner Landeskriminalamtes und des zuständigen Ordnungsamtes zehn Bordelle kontrolliert. Dabei wurden mehrere Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz festgestellt, wie das Bezirksamt am Donnerstag mitteilte. Darunter waren auch „vereinzelte Verstöße gegen die Kondompflicht zu verzeichnen“, teilte das Bezirksamt weiter mit.

„Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden“, heißt es in dem entsprechenden Gesetzestext. Und weiter: „Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf die Kondompflicht in Prostitutionsstätten, in sonstigen regelmäßig zur Prostitution genutzten Räumen und in Prostitutionsfahrzeugen durch einen gut sichtbaren Aushang hinzuweisen.“

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Ob sich die von Bezirksamt und Polizei festgestellten Verstöße gegen die Kondompflicht auf einzelne Sexarbeiterinnen und ihre Kunden bezogen oder es sich um fehlende Aushänge mit Hinweis auf die Kondompflicht handelte wurde nicht mitgeteilt. Wie genau die Beamten die Kondompflicht kontrollierten und die jeweiligen Verstöße entdeckt, wurde ebenfalls nicht gesagt.

Die Polizei teilte des KURIER auf Anfrage mit, dass das Landeskriminalamt mit diesem Teil der Kontrolle nichts zu tun gehabt habe.

Verstöße gegen Aufzeichnungspflicht

Bei den Kontrollen wurden zudem auch „Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht festgestellt“. Das Bezirksamt weiter: „Diese verpflichtet Bordellbetreiber, bestimmte Angaben über Prostituierte vorweisen zu können, die in ihrem Gewerbe sexuelle Dienstleistungen erbringen. Dazu zählen Vor- und Nachnamen oder gültige Alias aller Beschäftigten sowie umfassende Tätigkeits-, Verdienst- und Gesundheitsnachweise.“

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Auch gegen die Kontroll- und Hinweispflichten wurden demnach mehrere Verstöße festgestellt. Diese schreiben Betreibern von Prostitutionsstätten vor, sich vor Aufnahme einer Tätigkeit von ihren Beschäftigten eine gültige Anmelde- oder Aliasbescheinigung sowie eine gültige Bescheinigung über eine erfolgte gesundheitliche Beratung vorlegen zu lassen.

Im Zuge der Kontrollen stellten die Dienstkräfte des Ordnungsamtes nach Angaben des Bezirksamtes auch Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung fest.