Peinliche Niederlage für Senatorin Bettina Jarasch: Berliner Senat will Autos ausbremsen und bekommt eine Klatsche vom Gericht
Damit sind die Arbeiten zur Planung und Umsetzung neuer Busspuren in Berlin vorerst gestoppt.

Nächste Klatsche für den Berliner Senat, namentlich die Verkehrsverwaltung von Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne). Nachdem ein Gericht die Friedrichstraße in Berlin-Mitte wieder für den Autoverkehr geöffnet hat, hat nun auch ein Urteil in Sachen Busspuren Folgen.
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Die Arbeiten zur Planung und Umsetzung neuer Busspuren in Berlin sind vorerst gestoppt. „Zurzeit sind alle noch in Prüfung befindlichen Bussonderfahrstreifen zurückgestellt“, sagte der Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität, Jan Thomsen, dem Tagesspiegel (online).
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Damit reagiert die Verwaltung auf eine juristische Niederlage hinsichtlich einer Busspur auf der Clayallee in Zehlendorf. Ende August hatte das Verwaltungsgericht Berlin einem Eilantrag von Anwohnern gegen die neue Busspur stattgegeben und dies unter anderem damit begründet, dass dort zu wenig Linienbusse fahren. Außerdem ließ das Gericht durchblicken, dass eine Autofrei-Politik Busspuren nicht grundsätzlich rechtfertige.
Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts: „Auf Antrag der Berliner Verkehrsbetriebe ordnete die zentrale Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Mai 2021 einen Bussonderfahrstreifen in der Clayallee zwischen der Argentinischen Allee und der Riemeisterstraße an. Im Zeitraum von Montag bis Freitag von 6.00 bis 20.00 Uhr sollte dieser nur durch Busse, Krankenfahrzeuge, Taxis und Fahrräder befahren werden dürfen. Hiergegen erhoben die Antragsteller, die in der Clayallee wohnen und die Straße mit ihrem Pkw nutzen, Widerspruch. Zudem haben sie um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.“
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Einrichtung der Bussonderspur war unverhältnismäßig
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts gab dem Eilantrag statt. Die Voraussetzungen für die Einrichtung des Bussonderstreifens lägen nicht vor. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs – und damit auch die Anordnung eines Bussonderfahrstreifens – könnten grundsätzlich nur bei einer durch die örtlichen Verhältnisse begründeten besonderen Gefahrenlage angeordnet werden. An einer solchen Gefahr fehle es hier. Die Behörde habe nicht dargelegt, dass bisher überhaupt eine wesentliche Behinderung des fließenden Verkehrs oder merkliche Zeitverluste für den Busverkehr bestanden hätten.
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Insbesondere die anverschiedenen Haltestellen in der Clayallee festgestellten Abweichungen zwischen tatsächlich gemessener Fahrzeit und der Optimal-Fahrzeit hätten im Mittel lediglich zwischen elf und 26 Sekunden gelegen, so das Gericht. Damit lasse sich die Gefahrenlage nicht begründen.
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Überdies habe die Behörde das ihr zustehende Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt. Bundesweit gelte eine Verwaltungsvorschrift, nach der Sonderfahrstreifen in der Regel nur bei einer Frequenz von mindestens 20 Omnibussen des Linienverkehrs pro Stunde der stärksten Verkehrsbelastung eingerichtet werden sollten. Hier habe die Behörde aber eine Mindestfrequenz von lediglich neun Bussen pro Stunde ausreichen lassen, ohne die Abweichung konkret zu begründen.
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Schließlich sei die Einrichtung der Bussonderspur unverhältnismäßig, weil sie auch nach den eigenen Feststellungen der Senatsverwaltung nicht erforderlich sei. Das Gericht hat den Antragsgegner verpflichtet, die den Bussonderfahrstreifen anordnenden Verkehrszeichen sowie die flankierenden Fahrbahnmarkierungen binnen einer Woche nach Rechtskraft der Entscheidung zu entfernen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität verzichtete auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung, die Markierungen zur Busspur wurden zwischenzeitlich als ungültig gekennzeichnet. Prüfverfahren laufen aber noch. In deren Zuge erhoffe sich die Senatsverwaltung wichtige rechtliche Erkenntnisse zur Einrichtung von Busspuren, die über den Einzelfall hinausgehen, so Thomsen.