Corona-Krise

Oktober-Sperrstunde: Wirte können Finanzhilfe beantragen

Ab Montag können Barbesitzer einen Antrag auf Mietzuschuss von bis zu 3000 Euro einreichen.

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Die Sperrstunde betraf viele Bars und Gaststätten (Symbolbild). 
Die Sperrstunde betraf viele Bars und Gaststätten (Symbolbild). Foto: dpa/Britta Pedersen

Kneipen- und Barbesitzer in der Hauptstadt können wegen der Sperrstunde im Oktober ab Montag einen Mietzuschuss von bis zu 3000 Euro beantragen. Sie müssen dafür Umsatzeinbußen von mindestens 20 Prozent in dem Monat plausibel machen, teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft mit.

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„Die eingeschränkten Öffnungszeiten können zu erheblichen existenzgefährdenden Umsatzeinbußen führen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge haben“, hieß es zur Begründung. Das Hilfsprogramm im Zuge der Corona-Krise richtet sich an die rund 2500 Unternehmen mit dem Schwerpunkt Ausschank von Getränken, außerdem an Spätverkaufsstellen. Sie litten wirtschaftlich demnach besonders unter der Schließzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr.

Gefördert werden ausschließlich gezahlte Gewerbemieten (nettokalt). Die Förderkriterien werden am Freitag auf der Website der Investitionsbank veröffentlicht. Dort kann die Hilfe ab kommender Woche dann auch beantragt werden.