Rechnung der Polizei

Nur 1060 Euro: Klima-Kleber kommen mit BER-Blockade billig davon

Mehrfach ist es Mitgliedern der Gruppe Letzte Generation gelungen, auf das Gelände des BER einzudringen

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Im November 2022 schneidet sich einer der Klima-Kleber durch den Sicherheitszaun am Flughafen BER.
Im November 2022 schneidet sich einer der Klima-Kleber durch den Sicherheitszaun am Flughafen BER.Letzte Generation

Am 24. November legten sechs Klima-Kleber den BER lahm. Sie schnitten sich durch den Zaun, drangen in den Sicherheitsbereich ein und lösten damit einen Großeinsatz der für Flughäfen zuständigen Bundespolizei aus. Zwei Stunden lang ging nichts mehr. Schnell hieß es, die Klima-Kleber müssten für den Einsatz zahlen. Jetzt gibt es die Rechnung: Gerade mal 1060 Euro will die Bundespolizei kassieren.

Die sechs Klima-Kleber sollen zusammen 1060 Euro für die BER-Blockade zahlen

Nicht jeder der Klima-Kleber soll 1060 Euro zahlen, sondern alle zusammen. Die Forderungen unterschiedlicher Höhe richten sich gegen sechs Personen, die an der Aktion der Klimagruppe Letzte Generation am 24. November 2022 beteiligt gewesen sein sollen. Das sagte eine Sprecherin der Bundespolizeidirektion Berlin am Freitag. 

Das sind im Schnitt also gut rund 176 Euro pro Person. Vier Fälle befinden sich inzwischen in der Vollstreckung, so die Sprecherin. Zwei Aktivisten haben Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.

Die Aktion hatte den Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Brandenburg für fast zwei Stunden lahmgelegt. Nach damaligen Angaben der Bundespolizei verschafften sich mehrere Menschen Zugang zum Flughafengelände. Einige von ihnen hätten sich am Boden festgeklebt. Die Gruppe selbst teilte damals mit, dass einige Aktivisten mit Fahrrädern über das Gelände gefahren seien.

Der Berliner Flughafen stoppte den Betrieb auf beiden Start- und Landebahnen. Nach der Aktion nahm die Polizei mehrere Menschen in Gewahrsam. Es werde Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung erstattet, hieß es vom Polizeipräsidium Brandenburg. Wie viele Polizeikräfte damals im Einsatz waren, teilt die Bundespolizei  mit Verweis auf „einsatztaktische Belange“ nicht mit.

Beim zweiten Versuch am 8. Dezember 2022 konnten Bundespolizisten und Sicherheitsmitarbeiter die Klima-Kleber stoppen, bevor sie Start- und Landebahnen erreichten.
Beim zweiten Versuch am 8. Dezember 2022 konnten Bundespolizisten und Sicherheitsmitarbeiter die Klima-Kleber stoppen, bevor sie Start- und Landebahnen erreichten.Paul Zinken/dpa

Die Blockade im November 2022 blieb nicht die einzige Aktion der Letzten Generation am BER. Am 8. Dezember 2022 gelang es erneut einigen Aktivisten, in den abgesperrten Bereich des Flughafens zu gelangen. Anders als bei der ersten Aktion wurde dabei aber der Flugbetrieb nicht beeinträchtigt. Den Demonstranten gelang es beim zweiten Mal nicht, bis zum Rollfeld zu kommen. Am 5. Mai 2023 konnten Aktivisten erneut auf das Gelände eindringen und besprühten eine Privatmaschine mit Farbe.

In Hamburg werden im Schnitt 500 Euro pro Person kassiert

Ob die Bundespolizei auch zu diesen Vorfällen bereits Gebührenbescheide an Beteiligte verschickt hat, war zunächst nicht zu erfahren. Die Berliner Polizei erlässt ebenfalls regelmäßig Bescheide gegen Klima-Kleber, etwa nachdem sich diese auf Straßen festgeklebt haben, um den Verkehr in der Hauptstadt zu blockieren.

Den Klima-Klebern werden inzwischen bundesweit, außer in Nordrhein-Westfalen, Kostenbescheide für Polizei- und Feuerwehreinsätze zugestellt. Am meisten verlangen die Behören in Hamburg. Laut Berliner Zeitung wurden dort 37.000 Euro für 74 Blockierer fällig, im Schnitt rund 500 Euro pro Einsatz und Person.

Reiner Holznagel, der Präsident des Bundes der Steuerzahler, sagte der Berliner Zeitung: „In jedem Einzelfall müssen Gebührenbescheide fällig werden.“ Der Steuerzahler dürfe durch solche Aktionen nicht übermäßig belastet werden. Die Gebühren sollten „realitätsgerecht“ sein: „Wenn die Feuerwehr meine Katze vom Baum rettet, muss ich auch selbst dafür zahlen. Wieso sollten Klima-Kleber, die eine Sachbeschädigung vornehmen, hiervon ausgenommen werden?“