Rechtsextreme Hassbriefe
„NSU 2.0“: Wie Sprach-Profiler Drohbriefschreiber entlarven
Ein 53-jähriger Berliner hatte anonym Promis und Politikern gedroht. Trotzdem hat er sich verraten.

Der am Montag verhaftete mutmaßliche Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben wurde unter anderem anhand seines Schreibstils überführt. Alexander M. soll Politiker, Prominente und Anwälte mit Naziparolen beleidigt und mit dem Tod gedroht haben. Weil sich der 53-Jährige aus Gesundbrunnen auch in Chats des rechtspopulistischen Portals PI-News und einem Schachportal äußerte, kamen ihm Fahnder des hessischen Landeskriminalamts auf die Spur.
Doch wie kann man Täter anhand ihrer Texte entlarven?
Geholfen haben dabei Experten des Bundeskriminalamtes. Sie stellten eine hohe Übereinstimmung der Merkmale in den Drohschreiben und den Äußerungen des Mannes im Internet fest. Wie wasserdicht das forensische linguistische Gutachten des BKA gegen Alexander M. ist, muss sich erst vor Gericht herausstellen. Die Polizei will sich dazu nicht weiter einlassen.
Doch wie kann man Täter anhand ihrer Texte entlarven? „Wir arbeiten auf verschiedenen sprachlichen Ebenen“, sagt Sprach-Profiler Patrick Rottler vom privaten Institut für Forensische Textanalyse in München. „Vom Texteinstieg, über die Wortwahl, die Besonderheiten der Grammatik, bist tief hinein in die Sprachpsychologie. Schreibt der Täter ‚weil‘ oder ‚da‘? Entscheidet er sich für ‚daher‘, ‚deshalb‘ oder ‚deswegen‘? So identifizieren wir Sprachmuster, die signifikant sind, systematisch vorkommen und typisch für den Täter sind.“
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Rottlers Institut arbeitet vor allem für private Unternehmen, wenn diese etwa Erpresser- oder Drohbriefe erhalten haben, aber stille Ermittlungen ohne Staatsanwaltschaft wünschen. Die 99,9-prozentige Beweiskraft eines echten Fingerabdrucks oder einer DNA-Spur hat der „sprachliche Fingerabdruck“ nicht. Und doch kann er mehr über den Verfasser aussagen als ein klassischer Fingerabdruck, etwa über regionale Herkunft, Alter, Sprachfertigkeit und Bildungsgrad. In der forensischen Linguistik wird die Identität des Autors „mit Wahrscheinlichkeit“, „mit hoher Wahrscheinlichkeit“, mit „sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ oder „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ bestimmt.
Einige Autoren von Drohschreiben versuchen, sich zu verstellen, um ihre Identität zu verschleiern, etwa indem sie von „wir“ oder „eine Gruppe von verärgerten Mitarbeitern“ schreiben, obwohl nur eine Person dahintersteckt. Doch der größte Teil menschlicher Sprache wird unbewusst gebildet, in Mustern, die tief in uns verankert sind. „Verstellen kann ich nur, was mir auch bewusst ist“, sagt Rottler. „Da werden Fehler eingebaut, ‚das‘ mit zwei S geschrieben oder Kommata werden absichtlich falsch gesetzt. Aber Verstellungen bleiben meist an der Oberfläche, weil Sprache eben sehr komplex ist. Es bleibt also in der Regel genug übrig, um Verstellungsversuche zu erkennen.“
„Entscheidend ist, ob solche Fehler Einzelfälle sind oder ob sie systematisch auftauchen“, sagt Rottler.
Fehler beim scharfen oder doppelten S und der Komma-Setzung haben keine besonders hohe Aussagekraft, weil sie vielen Menschen unterlaufen. „99 Prozent aller Formulierungen, Satzkonstruktionen oder Argumentationsstrukturen lassen keine Rückschlüsse auf die Person oder Persönlichkeit des Täters zu. Die Kunst ist es, das restliche eine Prozent zu finden“, sagt Patrick Rottler. Deshalb sucht er nach signifikanten Abweichungen von der Norm: etwa nach regionalen Färbungen oder wenn nach Phonetik geschrieben wird und Endungen weggelassen werden. Oder wenn Adjektive verstärkt werden, indem „zeitigst“ anstatt „zeitig“ geschrieben wird. „Entscheidend ist, ob solche Fehler Einzelfälle sind oder ob sie systematisch auftauchen“, sagt Rottler.
Manchmal hat eine forensische Textanalyse keinen Sinn. Zum Beispiel, wenn zu wenig Vergleichstexte vorliegen. „Je mehr wir haben, desto besser“, sagt Rottler. Oder wenn Drohschreiben und Vergleichstexte zeitlich zu weit auseinander liegen, denn die Sprache eines Menschen verändert sich. Bei Alexander M. haben die Sprachwissenschaftler vom BKA keine Sorge. In den Internet-Chats soll er – wie in den Drohbriefen – Pöbeleien und Beleidigungen in großer Zahl abgesondert haben.
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Auf der Suche nach weiteren Beweisen lässt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die das Verfahren führt, derzeit den Computer des Mannes auswerten. Auf diesem soll er seine 115 Schreiben an 32 Personen und 60 Institutionen verfasst haben. Seine Äußerungen auf einem Schachportal und die Verbindungsdaten dorthin hatten die Fahnder zu seiner IP-Adresse und schließlich zu dem Internetanschluss in seiner Wohnung im Soldiner Kiez geführt.
Nicht immer kann man Täter mithilfe forensischer Linguistik überführen. Die Bundesanwaltschaft erlebte im Jahr 2007 vor Gericht eine Schlappe. Der Soziologe Andrej Holm saß damals in Untersuchungshaft. Ihm wurde Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der „militanten gruppe“ (mg), vorgeworfen. In deren Namen waren Brandanschläge verübt worden, darunter auf Fahrzeuge der Bundeswehr.
Zu den verschiedenen Indizien, die der Bundesanwalt vorbrachte, gehörte unter anderem die Feststellung, dass Holm die Voraussetzungen mitbringe, um die intellektuell anspruchsvollen Bekennerschreiben der mg zu verfassen. Laut einem BKA-Gutachten habe er in wissenschaftlichen Abhandlungen und Artikeln „Phrasen“ und „Schlagwörter“ verwendet, die auch die mg in ihren Bekennerschreiben benutzt habe. Eines davon war das Wort „Gentrifikation“. Das wurde allerdings schon seit 1990 in der Soziologie benutzt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.