„NSU 2.0“: Anwältin mit dem Tod bedroht. Berliner Darknet-Extremist vor Gericht. Er sagt: Ich bin das Opfer!
„Von einer rechtsextremen Gesinnung kann bei mir keine Rede sein“, so der 54-Jährige aus Berlin am Donnerstag.

Nächster Fall von Darknet-Hass. Ein 54-jähriger Berliner steht als Mitglied eines rechten Forums vor Gericht. Angefangen hatte alles mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz.
Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage bestritten. „Von einer rechtsextremen Gesinnung kann bei mir keine Rede sein“, sagte der 54-Jährige aus Berlin am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht. Er räumte lediglich ein, Mitglied eines rechten Forums im Darknet gewesen zu sein. Dort seien in einer geschlossenen Chatgruppe auch Polizisten gewesen, sagte Alexander M. Unter Umständen ist aber auch die Mitgliedschaft in bestimmten Gruppen strafbar.
In dem Forum seien viele antisemitische Äußerungen gefallen, der Umgangston sei „unter aller Sau“ gewesen. Der Berliner beschrieb sich als Opfer von Tricksereien, das als Täter hingestellt werden solle. Er habe Insiderwissen, behauptete M., wolle dann aber in ein Zeugenschutzprogramm. Fragen des Gerichts und der anderen Prozessbeteiligten wollte M. nicht beantworten.
Lesen Sie auch: Deutschlands schlimmster Corona-Heuchler: Oliver Pocher feiert in Amerika!>>
Der Angeklagte muss sich seit Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor. Außerdem geht es um die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Besonders häufig von „NSU 2.0“ betroffen waren Frauen, die öffentlich engagiert und erfolgreich sind
Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Unter den Adressaten der Schreiben waren Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden. Besonders häufig betroffen waren Frauen, die öffentlich engagiert und erfolgreich sind.
Lesen Sie auch: Plötzlich steinreich: Lotto-Millionär aus Berlin-Schöneberg meldet sich nicht!>>
Basay-Yildiz vertritt als Anwältin Islamisten und hat deswegen schon öfter Gegenwind bekommen. Kurz vor der ersten Drohung wurden Basay-Yildiz’ Daten in einem Frankfurter Polizeirevier abgerufen. Es gab Abfragen in unterschiedlichsten Datenbanken: Geburtstage von Basay-Yildiz’ Eltern, mögliche Ermittlungsverfahren. Angeblich war die Polizei auf den Angeklagten aus Berlin hereingefallen, er soll sich als Kollege ausgegeben und private Daten per Telefonanruf erfragt haben. Basay-Yildiz hält diese Theorie für aberwitzig.