Was das Mietrecht sagt
Neues Städteranking: Berlin „besonders haustierfreundlich“ – aber DIESE Stadt ist vorn!
Berlins Vermieter weisen in Anzeigen vergleichsweise häufig darauf hin, dass die Haltung von Haustieren erlaubt ist. Das zeigt eine Untersuchung des Onlineportals Immowelt.

Berlins Vermieter dürfen für sich in Anspruch nehmen, „besonders haustierfreundlich“ zu sein. Das meint jedenfalls das Onlineportal Immowelt. Es hat Wohnungsanzeigen, die über das Portal angeboten wurden, darauf untersucht, ob die Haltung von Haustieren erlaubt wird. Berlin belegt bei der Untersuchung von 81 Städten Platz 19. In elf Prozent der Wohnungsanzeigen für die Hauptstadt findet sich ein Vermerk, dass Haustiere erlaubt seien. In Wolfsburg sind die Vermieter am tierfreundlichsten. Dort werden Haustiere in 26 Prozent aller Immobilienanzeigen erlaubt.
Halle an der Saale (22 Prozent) und Ulm (20 Prozent) folgen auf den weiteren Plätzen. „Generell scheinen in Baden-Württemberg und im Osten Vermieter ein Herz für Tiere zu haben“, stellt Immowelt in seiner Untersuchung fest. Allein in den Top 10 befinden sich sechs Städte aus dem südwestlichen Bundesland: Reutlingen, Freiburg (je 17 Prozent), Pforzheim (16 Prozent), Karlsruhe (15 Prozent) und Heilbronn (14 Prozent). Neben Halle sind mit Chemnitz (17 Prozent) Magdeburg (16 Prozent) und Leipzig (14 Prozent) auch noch drei weitere ostdeutsche Großstädte am oberen Ende des Rankings.
Andere Großstädte weniger tierfreundlich
Schlechtere Chancen haben Haustierbesitzer hingegen in Großstädten wie Hamburg oder München. Dort machen deutlich weniger Anbieter beim Inserieren einen Haken beim Merkmal „Haustiere erlaubt“. In der Hansestadt liegt der Anteil bei fünf Prozent, in der bayrischen Landeshauptstadt bei sieben Prozent. Auch in Frankfurt, Köln und Stuttgart (je acht Prozent) müssen Haustiere oft draußen bleiben. Gütersloh bildet mit nur zwei Prozent der Anzeigen, in denen die Haltung von Haustieren erlaubt wird, das Schlusslicht in dem Städteranking.
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Die besten Chancen haben Haustierbesitzer, wenn bereits in der Anzeige auf die erlaubte Haustierhaltung hingewiesen wird. Falls nicht, besteht dennoch Grund zur Hoffnung. Denn zum einen geben einige Vermieter in der Anzeige nicht an, ob Haustiere erlaubt sind. Und zum anderen darf die Haltung von Haustieren nicht generell verboten werden. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Wellensittiche sind grundsätzlich erlaubt.
Vermieter dürfen Haustiere nicht pauschal verbieten
Bei Hunden oder Katzen wird es etwas komplizierter: Generell verbieten dürfen Vermieter die Haltung per Klausel im Mietvertrag zwar nicht. Allerdings darf ein Mieter nicht ohne Rücksicht auf andere einen Hund oder eine Katze halten. Im Zweifel muss also entschieden werden, welche Person das schwerwiegendere Bedürfnis hat: Der Mieter, der Hund oder Katze halten möchte, oder andere Personen, die sich durch das Haustier gestört fühlen könnten.