Neuer Bußgeldkatalog

Knallharte Strafen für Corona-Sünder

Bußgelder bis zu 25.000 Euro drohen, wer gegen Versammlungsverbote verstößt. Einige Regeln wurden aber entschärft.

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Wer  ohne „triftigen Grund“ draußen ist und von der  Polizei kontrolliert wird,  muss bis zu 100 Euro  Bußgeld zahlen.
Wer ohne „triftigen Grund“ draußen ist und von der Polizei kontrolliert wird, muss bis zu 100 Euro Bußgeld zahlen.

Berlin - Die Verbotsliste ist lang, mit der der Senat die Ausbreitung des Coronavirus verhindern will. Wer dagegen verstößt, dem drohen nun knallharte Geldstrafen. zwischen 5 und 25 000 Euro. Andere geplante Regeln wurden aber deutlich entschärft.

 Der neuen Bußgeldkatalog, den der Senat am Donnerstagabend vorstellte, orientiert sich an demjenigen, der bereits im Land Brandenburg gilt.

Der komplette Bußgeldkatalog als PDF-Download >>

Übernachtung

Die Beherbergung von Gästen in Hotels, Campingplätzen oder Ferienwohnungen zu touristischen Zwecken kann zu einer Strafe zwischen 1000 und 10.000 Euro führen. Die Summe wird auch fällig, wer etwa ein Theater, Kino oder eine Spielhalle öffnet.

Besuchverbot

Wer gegen die Regeln zum Besuch in Krankenhäusern oder Pflegeheimen verstößt, dem drohen Bußgelder zwischen 50 und 1000 Euro. Etwa Kinder unter 16 Jahren, die ihre Oma oder ihren Opa im Altenheim besuchen. Oder Erwachsene, die länger als eine Stunde pro Tag eine ihnen nahe stehende Person in der Klinik oder in einer Pflegeeinrichtung besuchen. Ausnahmen sind etwa werdende Väter, die ihre Partnerin im Krankenhaus sehen wollen.

Versammlungsverbot

Wer trotz Verbots an einer öffentlichen Veranstaltungen oder bei Zusammenkünften von mehr als drei Personen teilnimmt, dem droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro. Die Veranstalter müssen mit 500 bis 2500 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall drohen sogar Bußgelder bis zu 25000 Euro. Verstöße gegen das Versammlungsverbot könnten auch als Straftat gewertet werden.

Sitzen auf Bänken und Wiesen

Erlaubt sind Erholungspausen auf fest installierten Bänken bei einem Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen. Zusammen mit Angehörigen des eigenen Haushaltes oder maximal einer anderen Person ist es nunmehr auch gestattet, sich auf Wiesen oder Freiflächen zu setzen. Dabei muss ein Mindestabstand vom 5 Metern zu anderen Personen gewahrt bleiben. Verboten sind Grillen und offene Speisen anzubieten. Ordnungshüter können allerdings den Zugang zu Parks und Grünanlagen beschränken, wenn diese zu voll werden.

Straffrei ohne Ausweis

Im Gespräch waren Bußgelder zwischen 25 und 75 Euro für Spaziergänger, die sich bei Kontrollen nicht ausweisen können. Der Senat hat diese Regelung allerdings gekippt. Berliner können also weiterhin ohne Ausweis joggen, flanieren oder einkaufen.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte am Morgen im rbb Inforadio, die Bußgelder richteten sich an hartnäckige Verweigerer. Die Polizei werde bei der Durchsetzung der Maßnahmen mit Augenmaß vorgehen.