21 Prozent mehr Führerscheinentzüge in Berlin

Neuer Bußgeld-Katalog sorgt für Verwirrung – Anwalt rät Betroffenen, Einspruch einzulegen

Im Mai und Juni wurden in Berlin mehr Fahrverbote verhängt als noch im Vorjahr. Da die neue Straßenverkehrsordnung rechtliche Fehler aufweist, könnten Temposünder Glück haben.

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Die Jagd auf Temposünder hat in Berlin für sehr viele Fahrverbote gesorgt.&nbsp;<br>
Die Jagd auf Temposünder hat in Berlin für sehr viele Fahrverbote gesorgt.

Seit Ende April gibt es eigentlich härtere Strafen gegen Temposünder. Es folgte eine Flut an entzogenen Führerscheinen. Doch jetzt soll plötzlich wieder der alte Bußgeld-Katalog gelten, weil der neue rechtswidrig ist. Klingt verwirrend? Ist es auch! Die völlig überzogene Verschärfung von Fahrverboten sorgt auch in Berlin für Chaos und Verunsicherung. 

Seit wenigen Tagen gilt in Berlin und Brandenburg wieder der alte Bußgeld-Katalog. Grund ist ein peinlicher Formfehler, der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in Zugzwang bringt. Doch die Reform der bundesweiten Straßenverkehrsordnung (StVO) hat in Berlin schon jetzt für erhebliche Auswirkungen gesorgt. Wie die Polizei auf KURIER-Anfrage mitteilt, wurden in der Hauptstadt vom 1. Mai bis 30. Juni dieses Jahres 3238 Fahrverbote verhängt. 2019 waren es noch 2674. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Anstieg von 21 Prozent. Allein im Mai gab es elf Prozent mehr rechtskräftige Führerscheinentzüge als im Vorjahr.

„Die Steigerung dürfte vorrangig daraus resultieren, dass nach Inkrafttreten der neuen Bußgeld-Katalog-Verordnung die Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße deutlich verschärft worden sind und seitdem bereits Überschreitungen von 21 km/h mit Fahrverboten belegt sind“, erklärt eine Polizeisprecherin dem KURIER.

Die Zahl der Bußgeldverfahren hatte im Vergleich zum Mai des Vorjahres um 17,4 Prozent abgenommen. Die Polizeisprecherin: „Im Frühjahr dieses Jahres hatten die vielfältigen Einschränkungen der Corona-Pandemie deutlich reduzierte Verkehrsstärken zur Folge.“ Die Behörden hatten allein im Mai dieses Jahres 388.687 Verfahren registriert, im Mai 2019 waren es 243.575.

Die Neuregelung der StVO von Bundesverkehrsminister Scheuer sorgt derweil weiter für Verwirrung. Die rechtliche Panne liegt in einem winzigen Detail. Juristen des Automobilclubs ADAC führen eine Verletzung des Zitiergebots des Grundgesetzes an. In der neuen Verordnung hätte die entsprechende Rechtsgrundlage angegeben werden müssen. In dem Fall fehlt der Hinweis auf den Paragrafen 26a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes.

Scheuer hatte daraufhin die Länder aufgefordert, vorerst wieder den alten Bußgeldkatalog mit milderen Strafen für Raser anzuwenden. Unklar ist bisher, was dieses Hin und Her für Temposünder bedeutet, deren Vergehen bereits nach den Regeln des neuen Bußgeldkatalogs geahndet wurden. „Wenn es sich so auflösen sollte, wie es sich derzeit abzeichnet, könnten die Verkehrssünder Glück haben. Aber etwas Genaues gibt es da bisher noch nicht“, erklärte Christoph Wuttke, Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat mit seiner neuen Straßenverkehrsordnung mächtig Kritik einstecken müssen. Die neue Regelung soll jetzt überarbeitet werden.&nbsp;
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat mit seiner neuen Straßenverkehrsordnung mächtig Kritik einstecken müssen. Die neue Regelung soll jetzt überarbeitet werden.

Laut der neuen StVO hätte schon dann ein Monat Führerscheinentzug gedroht, wenn man innerorts 21 km/h oder außerorts 26 km/h zu schnell fährt. Zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Bei Verstößen gegen das Tempolimit mit bis zu 20 km/h wäre das Bußgeld doppelt so hoch als zuvor.

Wuttke rät jedem, der noch die Möglichkeit hat, gegen den Bescheid schriftlich Einspruch einzulegen. Betroffene müssen 14 Tage nach der Zustellung schriftlich dagegen vorgehen. Insbesondere bei Fahrverboten sollte jeder eine Rechtsberatung aufsuchen. Da im Einzelfall das Amtsgericht Tiergarten entscheidet, hofft Wuttke aufgrund der nicht eindeutigen Rechtsgrundlage auf Einsicht bei den Bußgeldrichtern.

Wuttke: „Ich halte es für Irrsinn, dass Autofahrer, die vorher noch nie auffällig waren, jetzt ihren Führerschein abgeben müssen, weil sie mit 101 km/h in einer 80er-Zone auf der Berliner Stadtautobahn unterwegs waren.“ Scheuer hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die überzogene Verschärfung bei den Fahrverboten rückgängig zu machen. Alle anderen Punkte seien weitgehend unstrittig.