Jetzt dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
Jetzt dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Foto: Benjamin Pritzkuleit

Für Entwarnung geben die weiterhin hohen Infektionszahlen in Berlin keinen Grund. Aber vor allem die Aussicht auf immer mehr Corona-Testmöglichkeiten und die zunehmende Zahl an älteren Menschen, die bereits eine Corona-Impfung bekommen haben, lässt aus Sicht des Senats den Schluss zu, Lockerungen grundsätzlich ermöglichen zu können.

Restaurants, Kinos und viele Geschäfte bleiben in Berlin aber dicht. Der Senat hat bei seiner Sondersitzung am Donnerstag eine Verlängerung des zunächst bis Sonntag befristeten Lockdowns bis zum 28. März beschlossen. Damit setzt Berlin eine entsprechende Vereinbarung der Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Vortag um. Wenn die Pandemielage das erlaubt, sollen aber eine Reihe von Lockerungen möglich sein. Die neuen Regelungen dafür gelten ab Sonntag.

Lesen Sie dazu auch: Die komplette Liste! Hier erhalten Berliner ab Montag kostenlos Corona-Schnelltests >>

VORAUSSETZUNG: Der Corona-Inzidenzwert bei Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bleibt unter 100. Sollte er diesen Wert übersteigen, werden die Lockerungen wieder zum Teil zurückgenommen. Sinken sie hingegen unter 50, soll das Einkaufen weiter erleichtert werden.

BISHER GESCHLOSSENE GESCHÄFTE dürfen ab Dienstag (Montag ist Feiertag) wieder unter bestimmten Bedingungen und in eingeschränkter Form öffnen. Einkaufen soll mit vorher gebuchten Terminen, dem sogenannten Click & Meet, und in einem Zeitfenster möglich sein. Erlaubt sind ein Kunde pro 40 Quadratmeter.

GARTENMÄRKTE öffnen ebenfalls. Einkaufen geht hier ohne Buchung eines Zeitfensters. BAUMÄRKTE bleiben geschlossen. BUCHHANDLUNGEN hatten in Berlin schon geöffnet.

RESTAURANTS, KNEIPEN, KINOS bleiben in Berlin vorerst geschlossen. Auch bei den Hotels ändert sich nichts. Frühestens ab dem 22. März könnte es, abhängig von der Infektionslage, Lockerungen geben. Etwa für Tische draußen vor Restaurants mit tagesaktuellem Coronatest und Online-Anmeldung.

PRIVATE TREFFEN MIT FREUNDEN: Künftig sind Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.

Lesen Sie dazu auch: Jetzt kommt die Woche der Wahrheit! Öffnen, lockern, Schnelltest-Chaos? >>

MUSEEN, GALERIEN, GEDENKSTÄTTEN dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Neben Zugangsbeschränkungen gilt in geschlossenen Räumen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.

TIERHÄUSER VON ZOO und TIERPARK sowie das AQUARIUM dürfen ebenfalls unter strengen Auflagen sowie Maskenpflicht öffnen.

KOSMETIK- UND NAGELSTUDIOS, KÖRPERPFLEGE und weitere KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: Diese Anbieter dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Wenn es um Kosmetik im Gesicht geht, braucht der Kunde einen tagesaktuellen negativen Corona-Test.

SPORT IM FREIEN: Erlaubt für bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten ohne Körperkontakt. Zulässig ist auch der gemeinsame Sport in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 12 Jahren. Der Bund hatte die Altersgrenze auf 14 gesetzt.