Naturschützer fordern: Schluss mit dem Streusalz-Verkauf!
Das Streuen von Salz ist in Berlin verboten, doch das Streugut werde noch verkauft, kritisieren Umweltfreunde.

Immer wieder schneite es in den vergangenen Tagen, Flocken fielen vom Himmel – und teilweise wurde es schon jetzt rutschig auf Straßen und Gehwegen. Auch viele Privatleute streuen deshalb gern etwas Salz auf die Wege vor ihren Häusern. Damit soll bald endgültig Schluss sein, zumindest, wenn es nach den Naturschützern des NABU geht. Sie fordern, dass Streusalz aus dem Sortiment der Baumärkte verschwindet, denn in Berlin ist das Streuen für Privatpersonen verboten.
Grund: Das Salz verursacht Umweltschäden, heißt es in einer Mitteilung des NABU – deshalb ist es für den privaten Gebrauch verboten. „Das Streusalz reichert sich in den Böden an, belastet die Gewässer und schädigt die ohnehin schon dürregeplagten Straßenbäume. Ökologische Alternativen wie Splitt, Kies und Sand sind vorhanden und meist bei den gleichen Anbietern zu erwerben“, heißt es auf der Nabu-Website. „Wir fordern daher, dass Streusalz ein für alle Mal aus dem Sortiment der Bau- und Supermärkte verschwindet.“
Der hohe Salzgehalt im Boden lässt die Wurzeln absterben
Die Schäden könne man im Sommer erkennen, oft würden Straßenbäume zu früh Herbst-Blätter zeigen. „Das ist teilweise auf die Dürre zurückzuführen, jedoch zeigt sich hier eben auch der Einsatz von Streusalz im vorangegangenen Winter. Der hohe Salzgehalt im Boden führt zum Absterben von Wurzeln, die für die Aufnahme von Wasser und Nährstoffen zuständig sind“, heißt es. „Im Frühsommer quittiert der Baum den Schaden mit Verfärbungen der Blattränder und abgestorbenen Stellen im Gewebe.“
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Ausnahmen des Streusalz-Verbot sind laut berlin.de nur für bestimmte Bereiche möglich, beispielsweise auf den Zufahrtsrampen der Notaufnahmen von Krankenhäusern, vor Altenheimen und Behinderten-Wohnanlagen. Dennoch wird Salz auch weiterhin vereinzelt von Privatpersonen verwendet – hier könne laut Nabu nur ein Verkaufsstopp helfen. Wer Streusalz in 10-Liter-Eimern verkaufe, signalisiere den Kunden, das Verwenden sei in Ordnung. „Das schadet aber nicht nur der Umwelt, sondern fällt am Ende auf die Kunden zurück. Wer Streusalz privat verwendet, verstößt immerhin gegen gleich zwei Gesetze: das Straßenreinigungsgesetz und das Berliner Naturschutzgesetz.“ Im schlimmsten Fall könnten Verstöße mit Strafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, heißt es.