Berlin
Nächste Klage gegen den Mietendeckel
CDU und FDP wollen das umstrittene Gesetz vor dem Landesverfassungsgericht kippen.
Der Mietendeckel wird jetzt auch ein Fall für den Verfassungsgerichtshof in Berlin. Knapp drei Wochen, nachdem Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das rot-rot-grüne Mietengesetz eingelegt haben, folgten am Montag CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie reichten Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel ein.
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„Mit der von uns eingereichten Verfassungsklage werden wir die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter endlich wiederherstellen“, sagt FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja. Die Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof sei weitgehender als die vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der Mietendeckel reglementiere in vielfacher Weise die Rechte des Eigentümers. So sei der Mietenstopp „ein direkter Eingriff in die Vertragsfreiheit“, sagt Czaja. Zudem werde in den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingegriffen. Alle Lasten des Gesetzes, vor allem ausfallende Erträge, träfen die Vermieter unverhältnismäßig.
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Der am 23. Februar in Kraft getretene Mietendeckel sieht vor, dass die Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 für fünf Jahre weitgehend eingefroren werden. Ab dem 23. November 2020 ist darüber hinaus eine Miete verboten, die die festgelegten Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreitet. Mieterhöhungen sind erstmals ab 2022 in Höhe von bis zu 1,3 Prozent möglich, sofern die Obergrenzen nicht überschritten werden. Der Mietendeckel gilt für rund 1,5 Millionen Wohnungen, allerdings nicht für Neubauten ab 2014. Das Problem: Berlin betritt mit dem Mietendeckel juristisches Neuland. Ob das Land die Befugnis für ein solches Gesetz hat, ist umstritten.
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Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) bezeichnet es als „gut, wenn jetzt auch auf Landesebene eine höchstrichterliche Überprüfung“ des Mietendeckels auf den Weg gebracht werde. Der Berliner Mieterverein (BMV) kritisiert dagegen die Klage von CDU und FDP gegen den Mietendeckel. „Dass Berliner Parteien gegen das notwendige Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs vorgehen, ist beschämend“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Der Mietendeckel sei gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie von besonderer Bedeutung.