Der „Oben ohne“-Streit von Plänterwald

Nackte Brüste an der Plansche: Gericht weist Klage ab

Gabrielle Lebreton (38) verklagte das Land auf Entschädigung und verlor in erster Instanz

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Gabrielle Lebreton (38) mit ihrer Rechtsanwältin auf dem Weg in den Gerichtssaal.
Gabrielle Lebreton (38) mit ihrer Rechtsanwältin auf dem Weg in den Gerichtssaal.Pressefoto Wagner

Sie zeigte beim Sonnen an einer Kinderplansche ihre Brüste – und löste einen Polizeieinsatz aus. Nun klagte Gabrielle Lebreton (38) auf wenigstens 10.000 Euro Entschädigung – ohne Erfolg.

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Der „Oben-ohne-Einsatz“ sorgte für heiße Debatten: Ein Fall von Diskriminierung? Die Anwältin von Lebreton geht davon aus: „Die Ungleichbehandlung liegt darin, dass Männer oberkörperfrei anwesend waren und nicht gebeten wurden, sich zu bekleiden, Frau Lebreton schon.“ Das sei eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts – und das sei verboten.

Der 20. Juni vorigen Jahres. An dem heißen Tag ging die gebürtige Französin mit ihrem kleinen Sohn zum Wasserspielplatz „Plansche“ im Plänterwald. Oben ohne an einem solchen Ort – für sie ganz normal. Doch Sicherheitskräfte forderten sie auf: „Ziehen Sie sich etwas an oder verlassen den Platz.“ Sie weigerte sich. Die Polizei wurde alarmiert. Auch die Beamten forderten eine Bedeckung der Brüste.

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Als die Polizei eingreift, bekommt der kleine Sohn Angst

In einem Protokoll des Vorfalls notierte die Mutter: „Die Polizisten stehen am Eingang und warten auf unseren Abgang. Mein Sohn ist augenscheinlich verängstigt und sagt: Mama bitte zieh dein T-Shirt an.“ Sie habe den Ort verlassen, weil sie unter Druck gewesen sei. „Das war ein Eingriff in die Freiheit der Frau.“

Ziel ihrer Klage: Eine angemessene Entschädigung nach dem Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG), das es seit zwei Jahren gibt. Das Gesetz soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung durch Landesbehörden oder Behördenvertretern etwa wegen Hautfarbe, Sexualität oder Sozialstatus schützen.

Nun die mündliche Verhandlung vor einem Zivilgericht. Zu klären: Ist das Gesetz anwendbar, wenn es die Sicherheitsleute betrifft? Ist tatsächlich eine Diskriminierung erfolgt?

Die Anwältin der Klägerin: „Es gab keine Rechtfertigung, auch keine Beschwerde anderer Nutzerinnen und Nutzer.“ Und: „Die Sexualisierung der weiblichen Brust ist eine Diskriminierung.“

Der Sicherheitsdienst hätte gar nicht eingreifen dürfen

Ein Anwalt für das Land Berlin: „Hier handelt es sich um einen Spielplatz und nicht um eine Grünanlage oder ein Freibad.“ Es würden auch das Sittlichkeits- und Schamgefühl anderer Nutzer einer Rolle spielen.

Überraschend kam im Prozess heraus: Während sich das Bezirksamt Treptow-Köpenick zu Beginn der Debatte auf eine Nutzungsordnung bezog, sagte nun der Landes-Anwalt: „Es gab zu dem Zeitpunkt gar keine Nutzungsordnung.“ Inzwischen sei oben ohne generell erlaubt.

Eigentlich sei alles „unglücklich gelaufen“ und bedauerlich, so der Anwalt für das Land Berlin – „der Sicherheitsdienst, der tätig geworden ist auf Beschwerden von Nutzern, war gar nicht damit beauftragt, irgendwelche Bekleidungsvorschriften umzusetzen“. Die Security-Leute seien lediglich zur Durchsetzung von Corona-Maßnahmen eingesetzt worden.

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Keine gütliche Einigung, eine Stunde Schlagabtausch im Prozess, dann das Urteil: Klage abgewiesen. Berufung ist möglich.