Er löste Feuerwehr-Einsatz aus

Nach Drohnen-Drama am Fernsehturm: Ermittlungen gegen Piloten

Der 20-Jährige soll gegen das Luftfahrtgesetz verstoßen haben.

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Die Feuerwehr kam wegen der am Fernsehturm verfangenen Drohne eines jungen Piloten mit ihrem Drohnenteam der Höhenrettung.
Die Feuerwehr kam wegen der am Fernsehturm verfangenen Drohne eines jungen Piloten mit ihrem Drohnenteam der Höhenrettung.Annette Riedl/dpa

Das Drohnen-Drama am Berliner Fernsehturm könnte für einen jungen Mann weitreichende Konsequenzen haben. Seine Drohne hatte sich am Fernsehturm am Alexanderplatz verfangen und einen umfangreichen Einsatz der Feuerwehr ausgelöst. Jetzt wird gegen ihn ermittelt.

Gegen den Piloten laufen Ermittlungen, nachdem sich seine Drohne am Berliner Fernsehturm verfangen hatte. Der 20-Jährige soll gegen das Luftfahrtgesetz verstoßen haben, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Der Mann habe am Mittwochabend auf der Polizeiwache am Alexanderplatz in Mitte den Absturz seiner Drohne gemeldet, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Er habe das etwa DIN A4 große und knapp 250 Gramm schwere Fluggerät in der Panoramastraße steigen lassen und wenig später das Signal verloren.

Drohne geortet, Umgebung abgesperrt, Geschäfte geschlossen

Der Feuerwehr zufolge wurde die Drohne in etwa 240 Metern Höhe oberhalb der Aussichtsebene mithilfe einer Feuerwehrdrohne geortet und von der Höhenrettung zunächst auf 270 Meter Höhe gebracht. Von dort konnte das Gerät demnach sicher geborgen werden, wie ein Feuerwehrsprecher sagte.

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Den Angaben zufolge waren rund 20 Polizistinnen und Polizisten und 8 Feuerwehrleute im Einsatz. Wegen der Absturzgefahr der Drohne sperrte die Polizei die Umgebung demnach weiträumig ab. Die rund 200 Gäste seien aus dem Fernsehturm ins Freie gebracht worden. Umliegende Geschäfte seien vorübergehend geschlossen worden.

In Berlin gelten Flugbeschränkungen

In der Berliner Innenstadt gilt das sogenannte Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146. Es umfasst einen Bereich mit einem Radius von rund 5,6 Kilometern rund um den Deutschen Bundestag. Für eine Fluggenehmigung für unbemannte Luftfahrtsysteme gelten daher bestimmte Bedingungen und Auflagen.