Schon wieder alles neu!

Nach den Winterferien: Neue Corona-Regeln an Berlins Schulen! DAS sollten Eltern und Schüler jetzt unbedingt wissen

Corona-Tests und die Abläufe nach einer festgestellten Infektion folgen nun neuen Anweisungen.

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Auch an Berlins Schulen wird nach den Winterferien getestet.
Auch an Berlins Schulen wird nach den Winterferien getestet.imago images/photothek

Es sollte eine Verschnaufpause für Berlins Schüler und Lehrer im Corona-Stress sein, doch sie hielt nur kurz: Am Montag geht mit dem Ende der diesjährigen Winterferien die Schule wieder los - und nach der Ferienpause kehrt damit auch der Corona-Alltag wieder ein. Mit erneut neuen Regeln: Corona-Tests und die Abläufe nach einer festgestellten Infektion folgen nun neuen Anweisungen. KURIER verrät, was jetzt gilt - und was Schüler und Eltern unbedingt wissen sollten.

Corona-Tests: DIESE Regeln gelten jetzt in Berlins Schulen

Wie die Bildungsverwaltung am Freitag mitteilte, muss ein Schüler nach einem positiven Ergebnis bei den regelmäßigen Schnelltests an den Schulen in die häusliche Isolation, wird an das Gesundheitsamt gemeldet und bekommt von dort eine Bescheinigung.

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Diejenigen Schüler, mit denen er Kontakt hatte, werden nicht an das Gesundheitsamt gemeldet. Die betroffene Lerngruppe wird aber an fünf Unterrichtstagen getestet (statt im Regelfall drei Mal wöchentlich) und wird weiter in Präsenz in der Schule unterrichtet, solange ihre Testergebnisse negativ sind und keinerlei Symptome auftreten. Wird in der fraglichen Klasse erneut ein positiver Corona-Fall festgestellt, beginnt die Fünftage-Frist für die täglichen Tests von vorn.

Aus der Isolation freitesten könne sich infizierte Schülerinnen und Schüler in der Regel nach fünf Tagen durch einen PCR-Test im Testzentrum oder einen Schnelltest in der Schule. Im direkten Anschluss an Ferienzeiten soll das nach sieben Tagen möglich sein.

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Lehrkräfte als Kontaktpersonen müssen den Angaben zufolge nur dann in Quarantäne, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Sind sie geimpft oder genesen, ist das nicht nötig. Das neue Vorgehen bezeichnet die Bildungsverwaltung als „test to stay-Strategie“. Ähnlich wie an den Schulen wird ab Montag auch an den Kitas verfahren.