„Strafhöhe zu milde“

Nach Badetod einer Berliner Grundschülerin: Staatsanwaltschaft will schärferes Urteil gegen Lehrerinnen

Das siebenjährige Mädchen aus Neukölln konnte nicht schwimmen und war im Werbellinsee untergegangen.

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Der Werbellinsee in Brandenburg: Hier hatte sich die Tragödie abgespielt.
Der Werbellinsee in Brandenburg: Hier hatte sich die Tragödie abgespielt.imago

Ein siebenjähriges Kind musste sterben, weil drei Lehrerinnen und eine Erzieherin nicht aufgepasst hatten. Die vier Betreuungspersonen kamen nach der Tragödie am Werbellinsee trotz ihrer Verurteilung milde davon: Wegen dem Badetod einer Grundschülerin im Werbellinsee (Landkreis Barnim) hatte das Amtsgericht Eberswalde die vier Pädagoginnen zu Geldstrafen verurteilt - das ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu wenig. „Wir haben Berufung gegen das Urteil eingelegt“, sagte Ricarda Böhme, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) am Mittwoch auf Anfrage. „Die Strafhöhe ist zu milde.“ Die Behörde hatte Freiheitsstrafen nicht unter zehn Monaten beantragt - ausgesetzt zur Bewährung.

Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung

Das Gericht hatte die drei Lehrerinnen und eine Erzieherin im Alter zwischen 30 bis 52 Jahren am Montag wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von rund 4000 bis 10 100 Euro verurteilt - je nach Gehalt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten.

Die damals siebenjährige Grundschülerin aus Berlin-Neukölln, die nicht schwimmen konnte, war während eines Klassenausfluges am 6. Juni 2016 leblos aus dem Wasser gezogen und starb noch am selben Abend im Krankenhaus. Das Mädchen hätte in dem teils 1,20 tiefen Wasser nicht überall stehen können. Die vier Frauen wären verpflichtet gewesen, die Wassertiefe am Badeort genauestens festzustellen, hätten dies jedoch unterlassen, urteilte das Gericht. Für die Berufung ist das Landgericht Frankfurt (Oder) zuständig.