Wochenlange Reparaturen

Na toll! U3 fährt wegen Kabeldieben jetzt viel seltener

In Berlin haben wieder Kabeldiebe zugeschlagen! Die Folge: Die BVG muss Reparaturarbeiten vornehmen und die Fahrgäste müssen länger warten.

Author - Sharone Treskow
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Die U3 fährt ab sofort nur noch im Zehn-Minuten-Takt.
Die U3 fährt ab sofort nur noch im Zehn-Minuten-Takt.Markus Waechter/Berliner Zeitung

Sie sind ein großes Ärgernis für alle Bahnreisenden: In Berlin haben wieder Kabeldiebe gewütet! Bis die betroffene Stelle wieder intakt ist, müssen die Fahrgäste der U-Bahn-Linie 3 (S+U Warschauer Straße bis U Krumme Lanke) viel Geduld mitbringen.

U3 kommt nur noch alle zehn Minuten

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilten am Montag mit: Wegen Kabeldiebstahls musste die Taktung auf der U-Bahn-Linie U3 reduziert werden! Die Züge fahren zwischen Breitenbachplatz und Krumme Lanke in der Hauptverkehrszeit bis auf Weiteres nur noch alle zehn Minuten. Zum Vergleich: Sonst war die Wartezeit in der Regel halb so kurz.

Mit dem Zehn-Minuten-Takt soll „eine Überlastung der verbliebenen Netze“ verhindert werden. Und das war's noch nicht mit den schlechten Nachrichten: Die Reparaturarbeiten könnten „aufgrund der schwierigen Liefersituation bei nötigen Baumaterialien“ mehrere Wochen dauern! So lange müssen die Fahrgäste sich wohl oder übel auf die längeren Wartezeiten einstellen.

Warum werden die Kabel überhaupt geklaut?

Die BVG registrierte eigenen Angaben zufolge im laufenden Jahr bislang über 40 Kabeldiebstähle mit einer Gesamtschadenssumme von 850.000 Euro. Aber wieso werden die Kabel eigentlich gestohlen? Das liegt an den massiven Preisanstiegen für die auch in Kabeln enthaltenen Buntmetalle wie etwa Kupfer auf dem Weltmarkt: Je nach Menge an Kupfer in den gestohlenen Kabeln hat die Beute der Diebe einen mittleren vierstelligen Wert! Da Kabel oft leicht zugänglich sind, werden diese besonders häufig an Bahngleisen oder auch auf Baustellen gestohlen.

Aber: Kabeldiebstahl ist nicht nur gefährlich, die Strafe kann auch ziemlich hoch ausfallen! Da der Kabeldiebstahl meist gewerblich und bandenmäßig vollzogen wird, sind in der Regel die Tatbestände „Besonders schwerer Fall des Diebstahls“ aus Paragraf 243 Strafgesetzbuch (StGB) und „Schwerer Bandendiebstahl“ aus Paragraf 244a StGB erfüllt. Geahndet wird dies laut Bußgeldkatalog mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.