Muss der nicht irgendwann in den Knast? Rapper Fler mal wieder zu Haft auf Bewährung verurteilt
Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Aber kein Gefängnis für Rapper Patrick Losenky, Kampfname Fler

Der Rapper „Fler“ ist ein bewährtes Mitglied der Gesellschaft, wenn man nach seinen Bewährungsstrafen geht. Der Musikant, bürgerlich Patrick Losensky (40), fasste zwar vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Jahr und vier Monate Haft ab, aber auf zehn Monate Bewährung. Er sei der Körperverletzung sowie der Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten schuldig. Obwohl über die Jahre mehr als ein Dutzend Male rechtskräftig verurteilt – zuletzt im März 2021 unter anderem wegen Beleidigung zu zehn Monaten auf Bewährung –, bleibt er frei.
Die Strafe von damals werde in das neue Urteil einbezogen, entschied das Amtsgericht. Das verwundert angesichts der vorherigen Bewährungsstrafe, man könnte fast annehmen, Berlins Justiz sei Fler-Fan. Aber eine Gerichtssprecherin erklärte dem KURIER: „Die Tatvorwürfe, um die es heute ging, stammen jeweils aus dem Jahr 2020. Die ihm zur Last gelegten Taten wurden also vor der letzten Verurteilung begangen – damit liegt kein Bewährungsbruch vor.“,
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10.000 Euro für Sozialarbeit werden fällig
Fler muss außerdem 10.000 Euro an die gemeinnützige Einrichtung Gangway zahlen, die Straßensozialarbeit betreibt. Gangway darf sich freuen, das war schon 2021 der Fall.
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Das konnte Losensky allerdings nicht hören, weil er am Tag des Urteils einfach nicht im Amtsgericht erschienen war. Am vorletzten Verhandlungstag hatte er wie beim Prozess 2021 die Nerven verloren, war türenschlagend aus dem Gerichtssaal entfleucht.
Um zwei Anklagen, die sechs Taten umfassten, war es in dem jüngsten Verfahren gegangen: Anfang 2020 teilte hatte Fler laut Staatsanwaltschaft auf seinen Social-Media-Kanälen übel beleidigend gegen zwei Frauen und den Comedian Shahak Shapira ausgeteilt.
Fler mochte nicht interviewt werden und wurde handgreiflich
Einige Tage später, am 2. März 2020, gab es auf dem Kudamm eine Auseinandersetzung mit einem RTL-Kamerateam, das ihn spontan beim Verlassen einer Luxus-Boutique am Kurfürstendamm interviewen wollte. Es setzte Schläge gegen den Kameramann, sein Arbeitsgerät wurde „planmäßig zerstört“, formulierte die Staatsanwaltschaft.