Hells-Angels-Rocker Cenkay T. sitzt bei der Neuauflage des Wettbüro-Mord-Prozesses auf der Anklagebank.
Hells-Angels-Rocker Cenkay T. sitzt bei der Neuauflage des Wettbüro-Mord-Prozesses auf der Anklagebank. dpa/Marion van der Kraats

Lebenslang lautete das erste Urteil im Wettbüro-Mord-Prozess. Doch Hells-Angels-Rocker Cenkay T. (33) wollte ein mildere Strafe. Aber die Rechnung ging für ihn nicht auf.

Mehr als acht Jahre nach den tödlichen Schüssen in einem Wettbüro in Reinickendorf der Rocker erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Um eine mildere Strafe zu bekommen, hätte der 33-Jährige mehr zur Aufklärung der Tat beitragen müssen, begründete das Landgericht Berlin am Mittwoch seine Entscheidung. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht hatte sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut mit dem Fall befassen und das Strafmaß überprüfen müssen.

Aus Sicht des BGH hatten die Berliner Richter 2019 bei ihrem Urteil gegen Hells-Angels-Rocker nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Mann zu dem Überfall am 10. Januar 2014 auf das Wettbüro in  Reinickendorf ausgesagt hatte.

Ein 26-Jähriger wurde in dem Wettbüro ermordet

Damals waren 13 teils vermummte Männer in ein Wettspielcafé marschiert. Der Mann an der Spitze feuerte im Hinterzimmer mit einer Pistole ohne Vorwarnung auf einen 26-Jährigen. Dieser starb noch im Café.

Januar 2014: Polizeibeamte untersuchen nach tödlichen Schüssen in einer Sportwettenbar in Reinickendorf den Tatort.
Januar 2014: Polizeibeamte untersuchen nach tödlichen Schüssen in einer Sportwettenbar in Reinickendorf den Tatort. dpa/Maurizio Gambarini

Zahlreiche deutsche und türkische Rocker der Hells Angels wurden gefasst, einige setzten sich ins Ausland ab. Rund fünf Jahre dauerte der Prozess gegen zehn Rocker, der bundesweit zu den spektakulärsten Rocker-Prozessen gehörte.

Der Rocker hatte im Januar 2014 in der Untersuchungshaft im Gespräch mit ermittelnden Polizisten Aussagen zum Schützen und zum Auftraggeber des Mordes gemacht. Aus Sicht des Gerichts waren die Angaben jedoch nicht so bedeutend, dass dies zu einer Strafmilderung geführt hätte. Ein Grund dafür war, dass der Angeklagte später keine weiteren Angaben machen wollte und im Prozess selbst seine Aussagen relativierte.