Nach Klage von Anwohnern
Mitte: Umbenennung der Mohrenstraße verzögert sich weiter
Die Grünen wollen seit mehreren Jahren die Mohrenstraße in Berlin umbenennen. Die Entscheidung ist umstritten.

Die umstrittene Umbenennung der Berliner Mohrenstraße durch den Bezirk Mitte wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts von Anfang Juli, das Klagen von Anwohnern gegen die geplante Umbenennung zurückwies, ist noch nicht rechtskräftig. Daher trage die Straße weiterhin den Namen Mohrenstraße, teilte der Bezirk mit. Wann das Umbenennungsverfahren abgeschlossen sei, stehe nicht fest.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts stellte mindestens ein klagender Anwohner beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Dieser Antrag sei bislang nicht begründet worden, teilte das OVG mit. „Gegenwärtig kann noch nicht eingeschätzt werden, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.“
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Umbenennung der Mohrenstraße: Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht
Wird der Antrag auf Zulassung der Berufung abgewiesen, werde die Entscheidung der ersten Instanz rechtskräftig. Dann wird die Straße umbenannt. Wird die Berufung zugelassen, muss das OVG über die Sache entscheiden.
Der von den Grünen regierte Berliner Bezirk Mitte will die Mohrenstraße nahe dem Regierungsviertel umbenennen, weil er den Namen wegen des Begriffs „Mohr“ für problematisch oder rassistisch hält. Der ausgewählte neue Name lautet Anton-Wilhelm-Amo-Straße, nach einem afrikanischstämmigen Gelehrten im 18. Jahrhundert in Berlin.
BVG will U-Bahnhof Mohrenstraße umbenennen
Laut dem Berliner Straßengesetz müssen bei Umbenennungen die alten Straßenschilder mit dem bisherigen Namen noch sechs Monate lang lesbar, aber durchgestrichen, unter den Schildern mit den neuen Straßennamen gezeigt werden. Wenn die Straße umbenannt wird, erhält auch der gleichnamige U-Bahnhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt den neuen Namen. Das kündigten die Berliner Verkehrsbetriebe BVG an.
Anwohner hatten mit der Begründung geklagt, die Namensgebung für die Straße vor 300 Jahren sei nicht rassistisch, sondern wertschätzend gemeint. Viele historische Straßennamen hätten mehrere Seiten, aber sie seien Teil der Geschichte der Stadt und man müsse sie erklären. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage zurück, weil der Bezirk zuständig sei für Straßennamen.